Kann ich mein Ticket weitergeben, wenn ich selbst nicht reisen kann?

Nein, das ist nicht zulässig.

Bundeswehr-Tickets sind wie alle digitalen Tickets der Deutschen Bahn AG personalisiert. Sie dürfen nur von der namentlich eingetragenen Person genutzt werden. Bitte beachten Sie weiterhin, dass Sie bei der Reise Ihre Uniform tragen müssen und neben dem Ticket auch Ihren Bundeswehr-Truppenausweis mit gleichem Namen wie auf dem Ticket vorlegen müssen.

Die Buchung eines Bundeswehr-Tickets ist nur für die eigene Person zulässig!