Was passiert bei der Kontrolle, wenn mein Akku leer ist oder ich mein Handy verloren habe?

Wenn Sie bei einer Fahrkartenkontrolle das HandyTicket nicht vorzeigen können, (z.B. infolge einer technischer Störung, eines leeren Akkus etc.) gelten Sie als Fahrgast ohne gültige Fahrkarte und es wird eine Kontrollbeanstandung bzw. Fahrpreisnacherhebung erstellt. Für diesen Fall der Nichtverfügbarkeit oder der fehlerhaften Übertragung der Fahrkarte ist der Nutzer vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig eine gültige Fahrkarte zu erwerben.