Mein verlorener Gegenstand wurde gefunden. Wie kriege ich diesen jetzt zurück?

Sie können auf zwei Wegen wieder in den Besitz Ihres Gegenstands kommen:

  • Sie holen diesen persönlich am Lagerort ab. Bei der persönlichen Abholung einer Fundsache müssen Sie ein amtliches Personaldokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) vorlegen. 
  • Sie lassen sich den Gegenstand zuschicken

In beiden Fällen erheben wir ein Bearbeitungsentgelt. Die Höhe ist abhängig von der Art der Rückgabe (Abholung/Versand) und der Dauer der Aufbewahrung. Mehr dazu unter dem Abschnitt "Muss ich etwas bezahlen?"