Darf ich Fahrradanhänger mit in den Zug nehmen?

Zusammengeklappte (Kinder- oder Lasten-)Fahrradanhänger können im Zug wie Gepäck mitgenommen werden. Hierfür stehen z. B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche zur Verfügung, da Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Feuerlöscher, zu Ihrer eigenen Sicherheit frei bleiben müssen.

Es darf pro Fahrrad nur ein (zusammengeklappter) Anhänger mitgenommen werden.