Wie bin ich abgesichert, wenn mit dem Gepäckservice doch mal etwas schief läuft?

Haftungsgrundlage ist die EG-Verordnung Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates, welche die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr regelt.

Bei verspäteter Auslieferung des DB Gepäckservice werden für je angefangene 24 Stunden für maximal 14 Tage bei nachgewiesenem Schaden eine Entschädigung in dieser Höhe, jedoch max. 14 Rechnungseinheiten* (ca. 16 Euro) gezahlt. Ohne Nachweis reduziert sich die Entschädigung auf 2,80 Rechnungseinheiten* (ca. 3 Euro) pro 24 Stunden und je verspätet ausgeliefertes Gepäckstück.

Bei gänzlichem oder teilweisem Verlust des Gepäcks werden Ihnen bei Nachweis eine Entschädigung bis max. 1200 Rechnungseinheiten* (ca. 1350,- Euro je Gepäckstück gezahlt. Ohne Nachweis der Schadenshöhe erhalten Sie eine Pauschalentschädigung in Höhe von 300 Rechnungseinheiten* (ca. 338,- Euro) je Gepäckstück. Für Folgeschäden wird nicht gehaftet.

Ansprüche sind nach Kofferzustellung mit

  • Abholquittung
  • Kopie der Gepäckbanderole
  • Schadensanzeigekarte (wurde im Bedarfsfall vom Zusteller ausgehändigt)
  • und Belegen (Anschaffungsquittungen etc.)

schriftlich geltend zu machen.

Entweder direkt hier oder per Post an:

Deutsche Bahn AG
Gepäckservice
Postfach 62 02 60
D-22402 Hamburg

* Der Wert der Rechnungseinheit richtet sich nach dem jeweils aktuellen "Sonderziehungsrecht" (SZR), einer künstlichen Währung, welche u. a. bei internationalen Haftungsansprüchen wie den Fahrgastrechten Anwendung findet.