Was ist, wenn ich wegen einer Verspätung der U-Bahn, Straßenbahn, des Busses oder Taxis meinen Zug-Anschluss verpasse?

Für Verspätungen, die bei U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen oder Taxi entstehen, besteht kein Entschädigungsanspruch. Der Entschädigungsanspruch gilt ausschließlich für Eisenbahnverkehrsleistungen (von der S-Bahn bis zum ICE).