Was deckt der Fahrkarten-Schutz ab?

Bei Fahrkarten, die nicht erstattungsfähig sind, werden bei Nichtantritt der Reise aus versichertem Grund (z.B. Krankheit) der Fahrkartenpreis und das Reservierungsentgelt erstattet.

Bei Fahrkarten, die bis einen Tag vor Abreise erstattungsfähig sind, wird bei Nichtantritt der Reise aus versichertem Grund folgendes erstattet:

  • die Rücknahmegebühr bis maximal 50 Euro pro Fahrkarte und das Reservierungsentgelt
  • der Fahrkartenpreis und das Reservierungsentgelt, wenn das versicherte Ereignis zu einem Zeitpunkt eintritt, ab dem die Fahrkarte nicht mehr storniert werden kann

Bei außerplanmäßiger Beendigung der Reise aus versichertem Grund wird bei Fahrkarten, die nach Antritt der Hinreise nicht erstattungsfähig sind, das Reservierungsentgelt und 50 % des Fahrkartenpreises für die nicht genutzte Rückreise erstattet.

Versicherungssumme: 1.500 Euro je Reise