Wann darf ich ein anderes Verkehrsmittel (z.B. Bus oder Taxi) als Ersatz nutzen und werden mir die Kosten erstattet?

Bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Minuten am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte werden Ihnen die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis maximal 120 Euro erstattet.

Dies gilt auch bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne Nutzungeines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann.

Voraussetzung ist, dass das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und Sie mit dem Eisenbahnunternehmen aus von diesem zu vertretenden Gründen nicht in Kontakt treten können (Kontaktaufnahme vor Ort mit DB Verkaufsstelle, DB Information oder Personal des genutzten Zuges).

Stellt Ihnen das Eisenbahnunternehmen ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung, hat dies Vorrang vor einer selbstorganisierten Alternative. Sollten Sie in diesem Fall dennoch ein selbst organisiertes Verkehrsmittel nutzen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten hierfür.

Der Höchstbetrag von 120 Euro gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung im Sinne des Artikel 20 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Verordnung (EU) 2021/78.