In welcher Form erhalte ich meine Entschädigung?

Die Entschädigung erhalten Sie als Banküberweisung auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto.

Auf Wunsch stellen wir auch einen DB-Gutschein aus. Sie können diese Option in Ihrem Fahrgastrechteantrag entsprechend auswählen. Der Gutschein ist 1 Jahr gültig.

Bei Fällen mit Erstattungsansprüchen, z.B. bei Fahrtabbruch am Startbahnhof oder bei Zusatzbelegen wie Taxiquittungen oder Hotelrechnungen, sind wir verpflichtet, eine Geldauszahlung vorzunehmen. Eine Gutscheinausgabe ist in diesen Fällen nicht möglich.