Gilt besondere Fürsorge- und Obhutspflicht für allein reisende Kinder?

Ob ein Kind alleine reisen kann, entscheiden Sie, als Erziehungsberechtigte aufgrund des Entwicklungsstandes und der geistigen Reife Ihres Kindes. Entscheiden Sie sich als Eltern/Erziehungsberechtigte dafür, dass Ihr Kind ohne Sie oder eine andere erwachsene Begleitperson im Fernverkehr reist, liegt die Verantwortung für das Kind bei Ihnen. Die Bordmitarbeiter der DB übernehmen keine besondere Fürsorge- und Obhutspflicht für Kinder.