Welche Ersatzansprüche bestehen für erstattungsfähige Fahrkarten?

Bei Nichtantritt der Reise:

  • Fahrkarten, die bis einen Tag vor Abreise erstattungsfähig sind: Die Rücknahmegebühr bis maximal 50 Euro pro Fahrkarte und das Reservierungsentgelt.
  • Den Fahrkartenpreis und das Reservierungsentgelt, wenn das versicherte Ereignis zu einem Zeitpunkt eintritt, ab dem die Stornierung der Fahrkarte nicht mehr möglich ist.
  • Fahrkarten, die bis einschließlich Abreisetag erstattungsfähig sind: Das Reservierungsentgelt. Fällt eine Rücknahmegebühr an, wird diese bis maximal 50 Euro pro Fahrkarte erstattet

Bei außerplanmäßiger Beendigung der Reise:

  • Fahrkarten, die bis einen Tag vor Abreise erstattungsfähig sind: Das Reservierungsentgelt und 50 % des Fahrkartenpreises für die nicht genutzte Rückreise.
  • Fahrkarten, die auch nach dem ersten Geltungstag der Hinreise erstattungsfähig sind: Das Reservierungsentgelt für die nicht genutzte Rückreise. Fällt eine Rücknahmegebühr an, wird diese bis maximal 50 Euro pro Fahrkarte erstattet.
  • Versicherungssumme: Entspricht dem versicherten Fahrkartenpreis.