Habe ich einen Entschädigungsanspruch, wenn ich wegen eines verspäteten Nahverkehrszugs meinen Anschluss zum Fernverkehr verpasse?

Der Kunde hat einen Entschädigungsanspruch für die gesamte Reisekette. Sobald der Kunde mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten seinen Zielbahnhof erreicht, hat er Anspruch auf eine Entschädigung, unabhängig davon, welcher Zug und welches Eisenbahnunternehmen die Verspätung verursacht hat. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde eine Fahrkarte für die Gesamtstrecke besitzt.