Was muss ich bei der Mitnahme von Falträdern beachten?

Zusammengeklappte Fahrräder können kostenfrei als Handgepäck mitgenommen werden - Sie müssen dafür keine Fahrradkarte oder Stellplatzreservierung buchen.

Ein zusammengeklapptes Faltrad muss im Zug wie Gepäck untergebracht werden. Hierfür stehen z.B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche zur Verfügung, da Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Feuerlöscher, zu Ihrer eigenen Sicherheit frei bleiben müssen.

Wenn Sie das zusammengeklappte Faltrad in der Ablage über dem Sitzplatz unterbringen, achten Sie darauf, dass es nicht verrutschen kann und eine Gefahr für Reisende ausgeschlossen ist. Deshalb empfehlen wir Ihnen, das Rad in eine Tasche zu packen oder mithilfe von mitgebrachten Spanngurten zwischen anderen Gepäckstücken vorsichtig zu befestigen.