Anerkennung von Nahverkehrstickets in Intercity-Zügen
Auf ausgewählten Strecken werden Fahrkarten des Regionalverkehrs im Fernverkehr anerkannt. Das bedeutet mehr Komfort für Nahverkehrsreisende auf ihrer täglichen Strecke durch den Einsatz von Fernverkehrszügen.
Das Deutschland-Ticket ist nicht auf allen hier aufgeführten Fernverkehrsstrecken gültig! Weitere Informationen finden Sie unter den jeweiligen Strecken.
Fahrradmitnahme auf Fernverkehrsstrecken mit Nahverkehrsfreigabe
IC-Strecken mit Freigabe für den Nahverkehr


Alle IC (Intercity)-Züge auf der Strecke Dresden Hbf – Freiberg (Sachs) – Chemnitz Hbf sind für Reisende mit Nahverkehrsfahrkarten freigegeben.
Vom 22. April bis 10. November 2023 entfallen die Halte in Dresden Hbf und Freiberg (Sachs). In diesem Zetraum sind die IC-Züge auf der Strecke Riesa - Döbeln - Chemnitz Hbf für Reisende mit Nahverkehrsfahrkarten freigegeben.
Für die Mitnahme von Fahrrädern benötigen Sie auf dem Streckenabschnitt in zugelassenen Fernverkehrszügen
- eine Fahrradkarte des Fernverkehrs und
- eine Stellplatzreservierung, da sonst der Zustieg nicht erlaubt ist.
Beides erhalten Sie bei den DB-Verkaufsstellen und auch unter der Telefonnummer 030 2970. Bei gleichzeitigem Kauf ist die Stellplatzreservierung in der Fahrradkarte des Fernverkehrs inkludiert.
Auf der oben genannten Strecke werden alle Nahverkehrsfahrkarten in Intercity-Zügen anerkannt.
Das Deutschland-Ticket wird vorerst nicht anerkannt.
Anerkannt werden:
- Fahrkarten des VMS-Tarifs
- DTV-Tickets
- Quer-durchs-Land-Tickets
- Ländertickets Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
- Nahverkehrsfahrkarten bitte im Vorverkauf lösen, da kein Kauf in den IC-Zügen möglich ist
- Mitnahmereglungen, die für die jeweiligen Nahverkehrsfahrkarten gelten, werden auch in den Intercity-Zügen anerkannt
- Schwerbehinderte Menschen mit gültigem Ausweis und Wertmarke können Intercity-Züge kostenlos benutzen
- Selbstverständlich gelten alle Fernverkehrsfahrkarten (auch mit BahnCard-Rabatt) im Rahmen ihres zeitlichen und örtlichen Geltungsbereiches
- Es gelten die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG

Alle Intercity-Züge, die auf der Strecke Dortmund – Witten – Iserlohn-Letmathe – Altena (Westf) – Werdohl – Plettenberg – Finnentrop – Lennestadt-Grevenbrück – Lennestadt-Altenhundem – Kreuztal – Siegen-Weidenau – Siegen Hbf - Dillenburg (Hessen) alle genannten Halte bedienen, sind für Reisende mit Nahverkehrskarten freigegeben. Das sind die folgenden Intercity-Züge:
IC 2223, 2225, 2229, 2323, 2325, 2327
IC 2222, 2224, 2226, 2320, 2324, 2326, 2328.
Für die Mitnahme von Fahrrädern benötigen Sie auf dem Streckenabschnitt in zugelassenen Fernverkehrszügen
- eine Fahrradkarte des Fernverkehrs und
- eine Stellplatzreservierung, da sonst der Zustieg nicht erlaubt ist.
Beides erhalten Sie bei den DB-Verkaufsstellen und auch unter der Telefonnummer 030 2970. Bei gleichzeitigem Kauf ist die Stellplatzreservierung in der Fahrradkarte des Fernverkehrs inkludiert.
Das Deutschland-Ticket wird vorerst nicht anerkannt.
Anerkannt werden:
- Fahrkarten des Westfalen-Tarifs
- Fahrkarten des NRW-Tarifs
- Quer-durchs-Land-Tickets
- SchönerTagTicket NRW
- Tickets gemäß Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn bzw. DTV-Tickets (seit 1. Januar 2022)
- Nahverkehrsfahrkarten bitte im Vorverkauf lösen, da ein Kauf in den IC-Zügen nicht möglich ist
- Mitnahmeregelungen, die für die jeweiligen Nahverkehrsfahrkarten gelten, werden auch in den Intercity-Zügen anerkannt
- Schwerbehinderte Menschen mit gültigem Ausweis und Wertmarke können die freigegebenen Intercity-Züge kostenlos benutzen
- Auch für die Mitnahme von Hunden wird der jeweilige Nahverkehrstarif anerkannt
- Für die Intercity-Züge IC 2221, IC 2227, IC 2228, IC2321 und IC 2322 benötigen Reisende immer Fahrkarten des Fernverkehrs sowie eine Fernverkehr-Fahrradkarte mit Stellplatzreservierung.
- Selbstverständlich gelten alle Fernverkehrsfahrkarten (auch mit BahnCard-Rabatt) im Rahmen ihres zeitlichen und örtlichen Geltungsbereiches
- Es gelten die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG

Alle Intercity-Züge auf der Strecke Bremen Hbf – Oldenburg (Oldb) – Augustfehn – Leer (Ostfr) – Emden Hbf – Emden Außenhafen / Norddeich Mole sind für Reisende mit Nahverkehrsfahrkarten freigegeben.
Für die Mitnahme von Fahrrädern benötigen Sie auf dem Streckenabschnitt in zugelassenen Fernverkehrszügen
- eine Nahverkehrs-Fahrradkarte (Fahrradtageskarte Niedersachsen, VBN Fahrrad Ticket Tag oder VBN Monats-Fahrradticket) und
- eine Stellplatzreservierung, da sonst der Zustieg nicht erlaubt ist.
Beides erhalten Sie bei den DB-Verkaufsstellen und auch unter der Telefonnummer 030 2970.
Auf der obigen Strecke werden VBN-Fahrkarten zwischen Bremen Hbf und Augustfehn auch in den Fernverkehrszügen anerkannt.
- Nahverkehrsfahrkarten bitte im Vorverkauf lösen, da kein Kauf in den IC-Zügen möglich ist
- Mitnahmeregelungen zu Nahverkehrsfahrkarten werden auch in den IC-Zügen anerkannt
- Anerkennung des
- Deutschland-Tickets
- Quer-durchs-Land-Tickets
- Niedersachsen-Tickets
- Schwerbehinderte Menschen mit gültigem Ausweis und Wertmarke können die IC-Züge kostenlos benutzen
- Für die Mitnahme von Hunden wird ebenfalls der jeweilige Nahverkehrstarif anerkannt
- Selbstverständlich gelten alle Fernverkehrsfahrkarten (auch mit BahnCard-Rabatt) im Rahmen ihres zeitlichen und örtlichen Geltungsbereiches
- Es gelten die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG



Gesamtübersichtskarte Fernverkehrsstrecken mit Nahverkehrsfreigabe

Weitere Informationen und Kontakt
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an unsere Servicenummer. Unter der Telefonnummer 030 2970 bekommen Sie Auskünfte zu Ihren Fragen.
Weitere Informationen zur Fahrradmitnahme finden Sie auch in den Beförderungsbedingungen für den Personenverkehr und auf der bahn.de Seite Reisen mit Bahn und Fahrrad.