Ihre Rechte als Fahrgast im internationalen Verkehr
Zug verspätet – Zug ausgefallen – Anschlusszug verpasst. Worauf Sie jetzt Anspruch haben.
Ihre Ansprüche im Detail
- Reisende mit einer durchgehenden internationalen Fahrkarte erhalten ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielbahnhof eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrkartenpreises für die einfache Fahrt.
- Reisende mit einer durchgehenden internationalen Fahrkarte erhalten ab einer Verspätung von 120 Minuten am Zielbahnhof eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrkartenpreises für die einfache Fahrt.
Bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrkartenpreises berechnet.
Die Entschädigung erhalten Sie wahlweise in Form eines Gutscheins oder als Auszahlung des Geldbetrages. Der Gutschein ist 1 Jahr gültig und wird bei Ihrer nächsten Reise angerechnet.
Entschädigungsbeträge von weniger als 4 Euro werden nicht ausgezahlt.
Mit einem German Rail Pass erhalten Sie pro Verspätungsfall eine pauschale Entschädigung in Höhe von 5 Euro in der 2. Klasse und 7,50 Euro in der 1. Klasse, wenn mindestens 3 Verspätungsfälle mit einer Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten vorliegen.
Der German Rail Pass gilt nur in Deutschland.
Mit einem InterRail Germany Pass (Inter Rail One-Country-Pass für Deutschland) erhalten Sie pro Verspätungsfall eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 Euro, sowohl in der 1. als auch in der 2. Klasse, wenn mindestens 2 Verspätungsfälle mit einer Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten vorliegen.
Der InterRail Germany Pass gilt nur in Deutschland.
Bei InterRail One Country Pässen richten Sie Ihre Anträge auf Entschädigung an den Beförderer, für dessen Schienennetz sie gelten.
Dort erhalten Sie weitere Informationen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Sie eine Entschädigung für aufgetretene Verspätungen erhalten.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Ihre Fahrgastrechte geltend machen können
- Sie sind im Besitz einer zum Ereigniszeitpunkt gültigen Fahrkarte für die verspätete/ausgefallene Fahrt.
- Es besteht Anspruch auf Entschädigung für gesamte Reiseketten - also auch aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, wenn diese mit einer Fahrkarte genutzt werden. Es können aber nur Verspätungen oder Ausfälle von Zügen der teilnehmenden Eisenbahnen berücksichtigt werden.
- Jede Fahrkarte stellt einen eigenständigen Beförderungsvertrag dar. Die Verspätungsentschädigung wird für jede Fahrkarte separat ermittelt.
- Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt, die auf einer Fahrkarte abgebildet sind, wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet.
- Die Fahrgastrechte für den Eisenbahnverkehr gelten auch im Nachtreiseverkehr (z.B. EuroNight).
- Beträge von weniger als 4 Euro werden nicht ausgezahlt.