Einheitliche Beförderungsbedingungen im Nahverkehr

Erst Fahrschein kaufen - dann Zug fahren - Einheitliche Bestimmungen bei DB Regio in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Zugbegleiterin vor der Abfahrt eines Regionalzuges
© Deutsche Bahn AG - Dominic Dupont

Seit 1. Juni 2008 gelten bei der DB Regio AG in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen einheitliche Beförderungsbedingungen: Die Kunden sind nun in allen Zügen der DB Regio angehalten, die Fahrscheine vor bzw. bei Fahrtantritt zu erwerben. Ein Nachlösen im Zug beim Kundenbetreuer ist nur noch in Ausnahmefällen möglich. Schon heute gilt diese Regelung bereits in der Mehrzahl der Verkehrsverbünde und wird nunmehr auf das gesamte Nahverkehrsnetz in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausgeweitet. Damit werden Missverständnisse, die bisher durch eine in der Fläche uneinheitliche Regelung entstanden, ausgeschlossen.

Zugbegleiterin im Regionalzug bei der Ticketkontrolle
© Deutsche Bahn AG - Oliver Lang

Damit entsteht eine größere Gerechtigkeit für die Stammkunden, die regelmäßig ihre Fahrscheine bezahlen, gegenüber den so genannten "Graufahrern", die bewusst kein Ticket kaufen. Letztere spekulieren darauf, erst bei der Kontrolle durch den Kundenbetreuer eine Fahrkarte kaufen zu müssen. Die bisherige unterschiedliche Handhabung zum Verkauf von Fahrscheinen im Zug war für die Kunden oftmals nicht oder nur schwer nachvollziehbar. Künftig ist der Kauf eines Fahrscheins beim Kundenbetreuer nur noch möglich, wenn keine Möglichkeit besteht, Tickets im Vorverkauf im DB Reisezentrum, bei einer DB Agentur oder am DB Automaten zu erwerben. Die Deutsche Bahn setzt beim Verkauf ihrer Fahrkarten auf ein Konzept mit sieben Verkaufskanälen: DB Reisezentren, DB Agenturen, telefonischer Reiseservice über DB Reiseservice 030 2970, www.bahn.de sowie Handy-Ticket, DB Automaten, Abo-Center und der Bordverkauf im Fernverkehr.

Mit der Umsetzung der einheitlichen Regelungen erhalten die Kundenbetreuer mehr Zeit, sich um ihre eigentlichen Serviceaufgaben für die Mehrzahl der Reisenden kümmern. Dazu gehören beispielsweise die Fahrgastinformation, die Anschlussreservierung für die Weiterreise auf Umsteigebahnhöfen oder auch die Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen.