Im öffentlichen Nahverkehr in Bayern gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske - sowohl in allen Verkehrsmitteln als auch in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen.
Für das Kontroll- Service- und Fahrpersonal besteht die Pflicht eine medizinische Maske zu tragen.
Diese einfache Maskenpflicht gilt auch für Fahrgäste zwischen dem 6. und 15. Geburtstag.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Schützen Sie sich und andere und bleiben Sie gesund!
Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zu Corona.
