Reisen mit Bahn und Fahrrad

Rad und Bahn – eine tolle Kombination für nachhaltige Mobilität. Buchen Sie Ihre Fahrradkarte direkt dazu.

Die Fahrradmitnahme ist den meisten Nahverkehrs-, IC- und EC-Zügen sowie auf ausgewählten Verbindungen im ICE möglich.

Zur Fahrradmitnahme im Fernverkehrszug benötigen Sie neben der Fahrradkarte Fernverkehr auch immer eine Stellplatzreservierung für das Fahrrad. Wurde beides nicht vorab gebucht, ist die Mitfahrt leider nicht möglich.

Im Nahverkehr können Sie ein Fahrradtagesticket flexibel am Automaten, im DB Reisezentrum oder gleich hier online kaufen. Eine Stellplatzreservierung gibt es im Nahverkehr nicht, Sie brauchen nur die Fahrradkarte und eine gültige Fahrkarte.

Die Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen ist in den Verkehrsverbünden unterschiedlich geregelt. In einigen gibt es Sperrzeiten für den Radtransport, zum Beispiel im Berufsverkehr. Außerdem weichen die Preise für die Fahrradmitnahme in den Verbünden in der Regel von den Tarifen der Deutschen Bahn ab. Die jeweiligen Regelungen finden Sie hier.

Buchen Sie Ihre Bahnreise mit dem Rad im Fernverkehr frühzeitig und beachten Sie im Nahverkehr die gängigen Stoßzeiten.

Sie können im Fernverkehr bereits ab 6 Monaten vor Reisebeginn buchen. Besonders für die Sommersaison sind die Stellplätze in unseren Fernverkehrszügen gerade zu den Hauptreisezeiten (Wochenenden, Ferienbeginn und -ende) schnell ausgebucht. 

Weitere Informationen zur Fahrradmitnahme

Häufig gestellte Fragen zur Fahrradmitnahme

Sie dürfen grundsätzlich folgende Fahrradtypen mit in den Zug nehmen:

  • Ein handelsübliches, einsitziges Fahrrad mit zwei Rädern. Das Fahrrad muss in die vorhandenen Fahrradständer gestellt werden. Die Fahrradständer haben in der Regel eine Breite für Reifen von 40 bis 60 mm.
  • Ein Fahrrad mit Tretunterstützung durch Elektromotor bis 25 km/h (sog. "Pedelec", bis 250 Watt Motorleistung). 
  • Ein Fatbike, wenn dieses in die Fahrradhalterung (in der Regel eine Breite für Reifen von 40 bis 60 mm) passt. Lassen Sie ggf. die Luft aus dem Reifen ab. Denken Sie dabei an das Equipment für das spätere Wiederaufpumpen.
  • Ein zusammengeklapptes Faltrad oder Kinderräder mit einem Raddurchmesser bis 16 Zoll können im Zug wie Gepäck untergebracht werden. Hierfür stehen z. B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche zur Verfügung.
  • Ein Tandem, Liegerad oder Dreirad kann nur in Zügen mit größerer Stellplatzkapazität mitgenommen werden. Informieren Sie sich hierfür bitte im DB Reisezentrum, in der DB Agentur oder unter der Service-Rufnummer 030 2970.

Alle nicht genannten Modelle sind von der Mitnahme ausgeschlossen. Auch Fahrräder, die aufgrund ihrer Maße oder Bauweise nicht sicher verstaut werden können oder in Durchgänge und Fluchtwege hineinragen, sind ausgeschlossen.

Zusammengeklappte (Kinder- oder Lasten-)Fahrradanhänger können im Zug wie Gepäck mitgenommen werden. Hierfür stehen z. B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche zur Verfügung, da Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Feuerlöscher, zu Ihrer eigenen Sicherheit frei bleiben müssen.

Es darf pro Fahrrad nur ein (zusammengeklappter) Anhänger mitgenommen werden.

Fahrradstellplätze befinden sich immer in der 2. Klasse und können auf mehrere Wagen im Zug verteilt sein. Die Wagen- bzw. Stellplatznummer finden Sie in Ihren Reservierungsunterlagen.

Am Bahnsteig richtig stehen und einsteigen

Nutzen Sie auch die digitale Wagenreihung. Diese zeigt Ihnen im Vorfeld an, in welchem Gleisabschnitt die Waggons halten werden, in die Sie Ihr Fahrrad stellen dürfen. 

Die Fahrradwagen sind außen und innen mit Fahrrad-Symbolen gekennzeichnet. Nehmen Sie bitte die Gepäckstücke rechtzeitig vor Einfahrt des Zuges von Ihrem Fahrrad ab, um schneller ein- und ausladen zu können. Seitengänge, Einstiegsbereiche und ggf. die Tür zum Lokführerstand muss zugänglich bleiben. Wir möchten darauf hinweisen, dass das Zugpersonal beim Ein- und Ausladen nicht helfen kann.

Ob ein stufenfreier Zugang zum Start- und Zielbahnhof möglich ist, finden Sie in der Fahrplanauskunft auf der Website oder in der App unter "Bahnhofsinformationen". Auch die App "DB Bahnhof Live" hilft bei der Planung der Reise. Hier stehen Ihnen Informationen über Barrierefreiheit, Aufzüge und Fahrradstellplätze zur Verfügung.

Im Zug

Nachdem Sie Ihr Fahrrad an Ihrem Fahrradstellplatz sicher abgestellt haben, können Sie auf einem freien oder Ihrem reservierten Sitzplatz im Fahrradwagen Platz nehmen. So sitzen Sie unmittelbar in der Nähe Ihres Fahrrads.

Falls Sie eine Fahrkarte der 1. Klasse besitzen, befinden sich Ihre reservierten Sitzplätze nicht in der Nähe Ihres gebuchten Fahrradstellplatzes. Beachten Sie bitte, dass Sie möglicherweise mehr Zeit zum Ausladen Ihres Fahrrades einplanen müssen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Zugpersonal.

Ja, meist brauchen Sie dazu eine Fahrradtageskarte. Beachten Sie bitte, dass Preise und Regelungen in den einzelnen Bundesländern und Verkehrsverbünden unterschiedlich sind.  In einigen Verkehrsverbünden gibt es Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme, um die im Berufsverkehr gefüllten Züge nicht zusätzlich zu belasten.

In einigen Bundesländern ist die Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen zu bestimmten Zeiten und auf bestimmten Strecken sogar kostenfrei möglich.

Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Fahrt über die unterschiedlichen Regelungen. 

Das Ticket bwFahrrad ist ein Tag lang gültig im Geltungsbereich in Nahverkehrszügen Baden-Württembergs sogar bis nach Basel.

Die Fahrrad-Tageskarte bwFahrrad kostet 5,50 Euro pro Rad und Tag. Sie ist nur gültig in Kombination mit gültigem (Personen)Fahrschein.

Grundsätzlich ist die Mitnahme von Fahrrädern in Baden-Württemberg außerhalb der Hauptverkehrszeit – also vor 6 und nach 9 Uhr montags bis freitags – in den Zügen des Regional- und Nahverkehrs in der Regel kostenlos

Soweit die kostenlose Mitnahme nicht gilt, wird im bwtarif das Ticket bwFAHRRAD angeboten. Es ermöglicht in Verbindung mit einem bwtarif-Fahrschein die Mitnahme eines Fahrrads in den Zügen des Nahverkehrs sowie in Regiobussen. 

Eine Übersicht der Strecken, auf denen ein zusätzliches Fahrradticket nötig ist, finden Sie auf bwtarif.info.

Ihr Ticket gilt an einem Tag Ihrer Wahl bis 9 Uhr für beliebig viele Fahrten in Kombination mit einem Personenfahrschein. Sie können damit Ihr Fahrrad auf Fahrten im Nahverkehr nach Luxemburg mitnehmen.

Von Montag bis Freitag ab 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist die Fahrradmitnahme kostenfrei.

Die Fahrrad-Tageskarte DeLux kostet 6,50 Euro pro Rad und Tag. Sie ist nur gültig in Kombination mit gültigem (Personen)Fahrschein.

Die Fahrradkarte ist gültig:

  • Für beliebig viele Fahrten in Niedersachsen, nach Bremen und Hamburg 
  • Bis nach Hengelo (NL) 
  • Mit den plus-Angeboten bis nach Groningen (NL) und in den Ostharz

Ihr Ticket gilt an einem Tag Ihrer Wahl von 0 bis 3 Uhr des Folgetages.

Fahrräder ohne Elektromotor können mit dem DB Gepäckservice versendet werden.

Der Versand von Fahrrädern mit Elektromotoren ist allerdings nicht möglich, da Akkus, die ein Gefahrgut darstellen, hierzu ausgebaut werden müssen. Diese Akkus und auch etwaige Ersatz-Akkus dürfen allerdings aufgrund einer Verschärfung der Richtlinien in der Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter RID nicht separat im Zug mitgeführt werden. Deshalb können Sie keine Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes als Gepäck versenden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, Fahrräder mit Elektromotoren unter bestimmten Voraussetzungen im Zug mitzunehmen. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier:

Wir empfehlen am Reisetag, Ihre Reiseverbindung auf der Website oder in der App noch einmal auf mögliche Änderungen zu überprüfen. Planen Sie genügend Zeit zur Orientierung am Bahnhof und am Abfahrtsgleis ein. Da Sie Ihr Fahrrad in Bahnhöfen generell nur schieben dürfen, kann es zur Hauptreisezeit vorkommen, dass Sie sich nur langsam fortbewegen können. Wir bitten dies auch bei Umstiegen zu berücksichtigen. 

Beachten Sie, dass sich an den Fahrradstellplätzen kein Mechanismus befindet, um Ihr Fahrrad zu sichern. Sollten Sie Ihr Fahrrad während der Fahrt sichern wollen, bitten wir Sie, Ihr eigenes Schloss zu verwenden.

Wenn Sie für Ihre Reise Züge des Nahverkehrs nutzen, beachten Sie bitte die regionalen Regelungen, weil beispielsweise nicht alle Verkehrsverbünde zu allen Uhrzeiten die Fahrradmitnahme erlauben.