Tickets im vgf online kaufen

Viele Tickets für die vgf Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt GmbH erhalten Sie online und über unsere App.

Ihre Vorteile

  • Auch einfach in der App buchen
  • Preiswerte Fahrkarten für Gelegenheits- und Vielfahrer
  • Kostenfreie Fahrradmitnahme in Zügen (außer montags bs freitags von 6 bis 9 Uhr)

Häufig gestellte Fragen zu vgf-Tickets

Sie erhalten die meisten vgf-Angebote, wie Einzeltickets, Tagestickets und Montskarten, hier online und als Handy-Ticket in unserer App.

Wichtig: Einzeltickets (Einzelfahrt, Fahrradkarte, Zuschlag 1. Klasse), die als Handy-Ticket gebucht werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. 

Mit der BahnCard 100 und dem inkludierten Deutschland-Ticket ist die bundesweite Nutzung des Nahverkehrs auf Schiene und Straße unbegrenzt möglich.

In manchen Verbünden wird BahnCard 25 und 50 Inhabern ein Rabatt auf Angebote des Landes- oder Verbundtarifs gewährt.

Wenn die BahnCard auf der gewünschten Verbindung anerkannt wird, wird der Rabatt bei der Buchung automatisch abgezogen. Die digitale BahnCard können Sie bei den verschiedenen Landestarifen und Verkehrsverbünden gleichermaßen wie die BahnCard Plastikkarte nutzen.

Ob es eine Anerkennung der BahnCard in den jeweiligen Landestarifen oder Verkehrsverbünden gibt, regeln deren Tarif- und Beförderungsbedingungen. Einen Link zu diesen Tarif- und Beförderungsbedingungen finden Sie unter

Nicht schulpflichtige Kinder unter 6 Jahren fahren in Begleitung einer Aufsichtsperson, welche einen Einzelfahrschein oder eine Zeitkarte besitzt, kostenfrei mit. Eine Aufsichtsperson kann bis zu 3 nicht schulpflichtige Kinder unter 6 Jahren bzw. alle nicht schulpflichtigen Kinder einer Familie unter 6 Jahren kostenfrei mitnehmen. Für jedes weitere Kind zahlen Sie den Kinderfahrpreis. Auf bestimmten Strecken werden Kindergartenkinder nach besonderen Vereinbarungen befördert. Für schulpflichtige Kinder und Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren gelten die Kinderfahrpreise.

Grundsatz: Nachstehende Bestimmungen gelten für die Fahrradmitnahme im Schienenverkehr. Bestimmungen der übrigen Verkehrsunternehmen sind bei diesen zu erfragen.

Kostenfreie Fahrradmitnahme  

Montag bis Freitag (an Werktagen) vor 6 Uhr und ab 9 Uhr

Samstag, Sonntag, Feiertag ganztägig

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Fahrradkarte zu lösen

Geltungsbereich

Forbach - Freudensadt

Freudenstadt - Schenkenzell

Freudenstadt - Horb/Eutingen im Gäu

Horb - Eyach

Hochdorf - Horb

Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert und müssen stets angeleint sein, sofern sie nicht in geeigneten Behältnissen mitgenommen werden können. Hunde, die nicht in Behältern mitgenommen werden, müssen grundsätzlich einen Maulkorb tragen. Es gelten die hierzu erlassenen Verordnungen des Landes Baden-Württemberg.

Wer einen Kampfhund oder einen gefährlichen Hund im Sinne der GefHundeVO unter Verstoß gegen die GefHundeVO mitnimmt, ist von der Beförderung ausgeschlossen.

Blindenhunde, die einen Blinden begleiten, dürfen auch ohne Maulkorb mitfahren.

Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.

Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.

Fahrpreis  

Für Hunde zahlen Sie den Fahrpreis für Kinder.

Monatskarten für Hunde werden wie Monatskarten für jedermann ausgegeben.

Kleintiere in geeigneten Behältern werden wie Handgepäck kostenfrei befördert.

Nein, Widerruf, Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Handy-Tickets sind nicht möglich.

Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • In der App können Sie im jeweiligen Ticket unter "Auftrag bearbeiten" einen Kaufbeleg anfordern.
  • Auf der Website können Sie sich über Ihr Profil einloggen und unter "Meine Reisen" den gewünschten Auftrag auswählen sowie hierzu den Kaufbeleg anfordern.
    Möchten Sie mehrere Kaufbelege gebündelt erstellen, dann können Sie dies unter dem Menüeintrag "Meine Bahn" - "Sammel-Kaufbelege" - "Verbundtickets" komfortabel erledigen und die Kaufbelege gebündelt als ZIP-Datei herunterladen.