TGO-Tickets online kaufen

Viele Tickets des Tarifverbundes Ortenau erhalten Sie ab sofort hier online oder über unsere App.

Ihre Vorteile

  • Auch einfach in der App buchen
  • Große Angebotsvielfalt
  • Bis zu drei Kinder unter 6 Jahren reisen in Begleitung kostenfrei

Häufig gestellte Fragen zu TGO-Tickets

Sie erhalten die meisten TGO-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket. Dazu zählen u.a.:

  • Ortenaukarten
  • Europass
  • Einzelfahrkarten
  • Punktekarte
  • Monatskarten

Wichtig: Einzelfahrkarten sowie die Punktekarte, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Mit der BahnCard 100 und dem inkludierten Deutschland-Ticket ist die bundesweite Nutzung des Nahverkehrs auf Schiene und Straße unbegrenzt möglich.

In manchen Verbünden wird BahnCard 25 und 50 Inhabern ein Rabatt auf Angebote des Landes- oder Verbundtarifs gewährt.

Wenn die BahnCard auf der gewünschten Verbindung anerkannt wird, wird der Rabatt bei der Buchung automatisch abgezogen. Die digitale BahnCard können Sie bei den verschiedenen Landestarifen und Verkehrsverbünden gleichermaßen wie die BahnCard Plastikkarte nutzen.

Ob es eine Anerkennung der BahnCard in den jeweiligen Landestarifen oder Verkehrsverbünden gibt, regeln deren Tarif- und Beförderungsbedingungen. Einen Link zu diesen Tarif- und Beförderungsbedingungen finden Sie unter

Ja, Kinder unter 6 Jahren werden in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis unentgeltlich befördert. Eine Aufsichtsperson kann bis zu 4 Kinder unter 6 Jahren bzw. alle Kinder einer Familie unter 6 Jahren kostenfrei mitnehmen.
Kinder von 6 bis 14 Jahren brauchen einen Kinderfahrschein. Ab dem Tag, an dem das Kind 15 Jahre alt wird, gilt der Erwachsenentarif.

  • Ja. Die Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen ist montags bis freitags vor 6 Uhr und ab 9 Uhr kostenfrei. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sogar ganztägig bis jeweils 3 Uhr des Folgetages (Fahrtende).
    Die Mitnahme zwischen 6 und 9 Uhr unter der Woche ist durch den Kauf einer Fahrradkarte oder einer Einzelfahrkarte für Erwachsene der Preisstufe 1 möglich. Diese Fahrkarten gelten für die Mitnahme des Fahrrades auf einer einfachen Fahrt von beliebiger Länge im TGO-Gebiet. Es gelten die Bestimmungen wie für Einzelfahrscheine.
  • Die Fahrradmitnahme in Straßenbahnen ist kostenfrei, jedoch montags bis samstags ist die Fahrradmitnahme von 7 Uhr bis 9 Uhr und von 17 Uhr bis 19 Uhr in Straßenbahnen untersagt. An Sonn- und französischen Feiertagen ist sie ganztägig erlaubt und kostenfrei.

Ja. Für Hunde in Bussen und Zügen zahlen Sie den streckenbezogenen Fahrpreis der Einzelfahrkarte Kind oder Sie lösen eine entsprechende Zeitkarte für Erwachsene. Diese Regelungen gelten auch für die Mitnahme eines Hundes in der 1. Klasse der DB.

Bei Tages,- 24 h- und Zeitkarten kann innerhalb der TGO in Bussen und Zügen im Rahmen der jeweiligen Kindermitnahmeregelung anstelle eines Kindes auch ein Hund mitgenommen werden. Die maximale Mitnahmezahl ist auf 2 Hunde begrenzt.

Kleine Hunde in geeigneten Behältnissen, deren Mitnahme zugelassen ist, werden unentgeltlich in Bussen, in Zügen und auf der Straßenbahnlinie Tram D im TGO-Verbundraum befördert.

Nein, Widerruf, Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Handy-Tickets sind nicht möglich.

Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • In der App können Sie im jeweiligen Ticket unter "Auftrag bearbeiten" einen Kaufbeleg anfordern.
  • Auf der Website können Sie sich über Ihr Profil einloggen und unter "Meine Reisen" den gewünschten Auftrag auswählen sowie hierzu den Kaufbeleg anfordern.
    Möchten Sie mehrere Kaufbelege gebündelt erstellen, dann können Sie dies unter dem Menüeintrag "Meine Bahn" - "Sammel-Kaufbelege" - "Verbundtickets" komfortabel erledigen und die Kaufbelege gebündelt als ZIP-Datei herunterladen.