Was bedeutet Zugbindung?

Sparpreise sind im Fernverkehr an die gebuchten Fernverkehrszüge gebunden. Das heißt, es dürfen nur die Züge benutzt werden, deren Zugnummern auf der Fahrkarte angeben sind. Somit sind Sie an einen festen Zug zu einem bestimmten Datum und einer bestimmten Uhrzeit gebunden.

Diese "Zugbindung" gilt für InterCityExpress (ICE), Intercity (IC), Eurocity (EC) und Nachtzüge wie EuroNight (EN) oder D-Zug (D). Für Nahverkehrszüge besteht keine Zugbindung. Auch Rail & Fly-Tickets sind von dieser Regelung ausgenommen.

Aufhebung der Zugbindung bei Verspätung
Wenn Sie am Reisetag durch Verschulden der DB Ihren Anschlusszug nicht erreichen, Ihr Zug ausfällt oder allgemein eine Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielort erwartet werden muss, wird die Zugbindung automatisch aufgehoben. Das heißt, Sie dürfen andere Züge der Deutschen Bahn nutzen, um Ihr gebuchtes Ziel zu erreichen.

Falls die Zeit reicht, bitten wir Sie, sich bei einem Zugbegleiter oder Mitarbeiter an einer DB Information wegen einer schriftlichen Bestätigung zu melden. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich.

Änderungen im Vorfeld Ihrer Reise
Darüber hinaus ist die Zugbindung aufgehoben, sollten sich im Vorfeld Ihrer Reise Änderungen am Fahrplan ergeben - zum Beispiel aufgrund von Baustellen. Wenn Sie ein Ticket mit Zugbindung gekauft haben, so ist die Zugbindung aufgehoben

  • bei Fahrplanänderungen und einer Vorverlegung der Abfahrtszeit am Startort
  • wenn Sie durch die Fahrplanänderung mehr als 20 Minuten später als ursprünglich gebucht am Ziel ankommen
  • wenn der Zug oder ein Halt ausfällt
  • wenn die Verbindung zwischen Start und Zielort abgebrochen wird

Sie können Ihr Ticket dann auch für andere Züge der Deutschen Bahn nutzen, um Ihr gebuchtes Ziel zu erreichen.