Regelung zu den Vertragspartnern

Wenn Sie für Ihre Reise bei einer DB-Verkaufsstelle eine oder mehrere Fahrkarten erwerben, können Sie damit in aller Regel nicht nur Züge der Eisenbahnunternehmen des DB-Konzerns nutzen, sondern auch die unserer nationalen bzw. internationalen Kooperationspartner. Je nach Ausgestaltung haben Sie daher mehrere Vertragspartner:

Mehrere Fahrkarten - mehrere Beförderungsverträge

Haben Sie für eine nationale oder internationale Reise mehrere Fahrkarten erhalten, verkörpert jede Fahrkarte mindestens einen eigenständigen Beförderungsvertrag. Die Haftung für fahrgastrechtliche Ansprüche gilt dann auch nur für den jeweiligen Beförderungsvertrag.

Eine Fahrkarte - Reisen im Inland

Im innerdeutschen Nahverkehr kooperieren wir mit fast allen Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE). Das heißt, dass Sie mit einer von der DB ausgegebenen Fahrkarte (erkennbar am DB-Logo links oben) im Rahmen der tariflichen Regelungen auch Züge unserer Kooperationspartner benutzen können.

Mit jedem Eisenbahnunternehmen, dessen Zug Sie benutzen, kommt jeweils ein eigenständiger Beförderungsvertrag zustande. Zusätzlich haften die an der Reise beteiligten und am gemeinsamen Entschädigungsverfahren im Servicecenter Fahrgastrechte teilnehmenden Kooperationspartner gemeinschaftlich für fahrgastrechtliche Ansprüche auf Entschädigung, Erstattung und den Ersatz von Aufwendungen für eine Übernachtung oder die Nutzung eines Taxis, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Eine Fahrkarte - Reisen ins Ausland

Im internationalen Verkehr kooperieren wir mit vielen Partnern. Hier sind die von Ihnen genutzten Eisenbahnunternehmen des DB-Konzerns sowie die mit uns kooperierenden NE Ihre Vertragspartner in Deutschland. Ab der Grenze und im Ausland sind es grundsätzlich die mit uns kooperierenden ausländischen Eisenbahnunternehmen.

Wie finde ich meinen Vertragspartner?

Auf internationalen Fahrkarten sind Ihre Vertragspartner (die "Beförderer") jeweils mit einem vierstelligen Zahlencode aufgeführt. Bei Fahrkarten mit inkludierter Reservierung finden Sie diesen Code unter der Angabe "Beförderer", bei Fahrkarten ohne eine solche in dem auf der Fahrkarte angegebenen Reiseweg. Die Zahl "1080" steht dabei für alle Eisenbahnunternehmen der DB und die mit diesen im innerdeutschen Nahverkehr kooperierenden NE; dies gilt auch für Fahrkarten des deutschen Binnenverkehrs, auf denen die Angabe des Beförderers fehlt.

Wer genau Ihr jeweiliger Vertragspartner ist, können Sie den Websites www.bahn.de/agb oder www.fahrgastrechte.info entnehmen.