Wieso muss ich im Online-Fahrgastrechteantrag angeben, mit wie viel Minuten Verspätung ich mein Ziel erreicht habe?

Die Angaben zur Verspätung sind notwendig, um prüfen zu können, ob ein Anspruch auf Entschädigung vorliegt. Eine Entschädigung bei verspäteter Ankunft am Zielbahnhof besteht ab 60 Minuten Verspätung. Bei Verspätungen von weniger als 60 Minuten besteht in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung.