Häufige Fragen zu "Digitale Fahrgastrechte"
Ja, auch weitere entstandene Kosten für z.B. für ein weiteres Zugticket, ein alternatives Verkehrsmittel (z.B. Taxi, Bus, privater PKW) oder eine Hotelübernachtung können Sie online einreichen. Klicken Sie hierzu im Antrag folgendes Feld an: "Durch die Verspätung hatte ich zusätzliche Ausgaben | Ich konnte meine Reservierung nicht nutzen" und folgen Sie den weiteren Schritten.
Für die Bearbeitung und Prüfung des Anspruchs werden entsprechende Belege wie z.B. die Taxiquittung oder die Hotelrechnung benötigt. Im Antrag können diese Belege direkt als Dateien hochladen. Bitte halten Sie daher die entsprechenden Bild- oder PDF-Dateien bereit. Bitte achten Sie darauf, dass die Belegdateien gut lesbar und vollständig sind (alle Beleginhalte müssen sichtbar erfasst sein, so z.B. auch die Angaben im Header und Footer eines Belegs). Wenn die Qualität/Lesbarkeit der Dateien nicht ausreichend ist oder die Dateien unvollständig sind, kann dies die Bearbeitung verzögern. In diesem Fall würden wir dann die Originalbelege benötigen, die Sie per Post nachreichen müssten.
Es können nur Belege mit einem Gesamtwert in Höhe von maximal 120 Euro erfasst werden. Sollte die Gesamtsumme Ihrer Belege über 120 Euro betragen, benötigen wir die Originalbelege per Post.
Für etwaige Rückfragen, Nachreichungen oder Prüfungen bewahren Sie bitte Ihre Originalbelege mindestens bis zur abschließenden Bearbeitung Ihres Antrags auf.
Bitte beachten Sie, dass Sie wirklich nur die notwendigen Dateien für die entstandenen weiteren Kosten hochladen/einreichen. Ihre eigentliche Fahrkarte oder weitere Ausführungen (z.B. Fotos, Verspätungsbestätigungen, Erläuterungen) werden nicht benötigt. Durch das Hochladen/Einreichen von unnötigen Dateien verzögert sich die Bearbeitung Ihres Antrags.
Wenn der Button "Entschädigung beantragen" bei einem Auftrag nicht eingeblendet ist, gibt es folgende mögliche Erklärungen:
- Das Reisedatum für die Buchung liegt in der Zukunft, daher können noch keine Fahrgastrechte geltend gemacht werden. Sobald das Gültigkeitsdatum der Buchung erreicht ist, wird der Button eingeblendet und Sie können Ihre Fahrgastrechte beantragen.
- Sie haben bereits Entschädigung für diese Buchung beantragt. Eine erneute Beantragung ist daher nicht möglich.
- Ihre Fahrkarte wurde storniert, daher können keine Fahrgastrechte beantragt werden.
- Die Antragsfrist wurde überschritten. Ansprüche können Sie bis spätestens 1 Jahr nach Ablauf der Geltungsdauer der zugehörigen Fahrkarte geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie keine Entschädigung mehr beantragen.
Sie können Ihr Kundenkonto innerhalb weniger Minuten online und kostenlos erstellen - inklusive individueller Einstellungsmöglichkeiten und exklusiver Vorteile. So können Sie dann bei zukünftigen Fahrten etwaige fahrgastrechtliche Ansprüche bequem über Ihr Kundenkonto geltend machen.
Weitere Informationen zum Kundenkonto finden Sie hier.
Möchten Sie kein Kundenkonto erstellen, können Sie Ihren Fahrgastrechteantrag ausdrucken und per Post einsenden.
Das Fahrgastrechte-Formular zum Ausdrucken finden Sie auf bahn.de/fahrgastrechte.
Das ist kein Problem. Das Einsende-Dokument für Ihre Belege können Sie hier unten auf der Seite herunterladen.
Bitte beachten Sie, dass Sie wirklich nur die notwendigen Dateien für die entstandenen weiteren Kosten einreichen. Ihre eigentliche Fahrkarte oder weitere Ausführungen (z.B. Fotos, Verspätungsbestätigungen, Erläuterungen) werden nicht benötigt. Durch das Hochladen/Einreichen von unnötigen Dateien verzögert sich die Bearbeitung Ihres Antrags.
Ja, auch als Geschäftskundin oder Geschäftskunde können Sie Ihre Fahrgastrechte online beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie die Fahrkarte für die Reise, für die Sie Ansprüche einreichen wollen, über das Geschäftskundenkonto gekauft haben bzw. diese im Geschäftskundenkonto hinterlegt ist.
Ja, Sie können auch in diesem Fall eine Entschädigung beantragen.
Nachdem Sie Ihren Antrag abgeschickt haben, erscheint eine Antragsbestätigung mit Ihrer individuellen Fall-ID und Sie erhalten (sofern gewünscht) eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Im Regelfall erhalten Sie anschließend innerhalb von 2 Wochen Rückmeldung zu Ihrem Antrag per Post.
Im Kundenkonto sind keine Angaben zum Bearbeitungsstand Ihres Falls hinterlegt.
Da wir Ihr Anliegen schnellstmöglich nach Eingang bearbeiten möchten, können Sie Ihre Angaben nach dem Absenden Ihres Antrags im Kundenkonto nicht mehr ändern.
Bei Fragen zu Ihrem Antrag kontaktieren Sie gerne das Servicecenter Fahrgastrechte unter der Telefonnummer 030 586020920. Bitte halten Sie dazu Ihre Fall-ID bereit.
Bei Entschädigungszahlungen durch das Servicecenter Fahrgastrechte kann die Auszahlung nur per Überweisung auf ein Bankkonto erfolgen.
Im Falle von Störungen bei mehreren voneinander unabhängigen Fahrten können Sie Ihren Anspruch mit mehreren Anträgen geltend machen. Dabei muss jeweils ein neuer Antrag je Fahrt eingereicht werden.
Ihre Fahrgastrechte für Ihr Online-Ticket können Sie über bahn.de oder unsere App DB Navigator beantragen, wenn Sie in Ihrem Kundenkonto eingeloggt sind.
Ja, wenn Sie eine BahnCard 100 oder Streckenzeitkarte haben, können Sie Ihre Fahrgastrechte ebenfalls online über Ihr Kundenkonto beantragen. Sie haben hier auch die Möglichkeit, Anträge für mehrere Fahrten gesammelt einzureichen.
Bei einer BahnCard 100 wählen Sie in Ihrem Kundenkonto den Bereich "Alle BahnCard-Services" aus. Unter dem Punkt "Fahrgastrechte mit meiner BahnCard 100" können Sie Ihren Antrag starten.
Bei einer Streckenzeitkarte wählen Sie diese in Ihrem Kundenkonto bei Ihren Buchungen aus. Klicken Sie innerhalb des Reiters "Fahrgastrechte" den Button "Entschädigung beantragen" und folgen Sie hier den weiteren Schritten.
Ihren Anspruch können Sie bis spätestens 1 Jahr nach Ablauf der Geltungsdauer Ihrer BahnCard 100 oder Ihrer Streckenzeitkarte geltend machen.
Um Ihnen die Antragsstellung zu erleichtern, werden einige notwendige Daten (z.B. Angaben zur Reise oder persönliche Angaben) automatisch vorausgefüllt und mit Ihrem Kundenkonto synchronisiert. Ein Kundenkonto ist daher nötig, um Ihren Antrag online abschließen zu können.
Dies geschieht aus Gründen der Datensicherheit: Da es sich bei den Angaben zur Bankverbindung um besonders sensible Daten handelt, sind diese Angaben nicht vorausgefüllt und werden bei jedem Antrag neu abgefragt.
Die Fall-ID ist eine eindeutige Bearbeitungsnummer, die Ihrem jeweiligen Fahrgastrechteantrag zugeordnet ist. Die Fall-ID finden Sie in Ihrem Kundenkonto bei der Reise, zu der Sie Ihren Fahrgastrechteantrag eingereicht haben, und in der E-Mail, die Sie (sofern gewünscht) als Bestätigung erhalten haben.
Wenn Ihr Zug ausgefallen ist und Sie Ihre Reise daher nicht angetreten haben, wählen Sie bitte innerhalb des Online-Antrags bei der Frage "Was ist auf Ihrer Fahrt passiert?" den zweiten Punkt "Reise nicht angetreten" aus und folgen Sie den weiteren Schritten.
Sie hatten eine Hin- und Rückfahrt geplant (beides auf einer Fahrkarte), Ihr Zug auf der Hinfahrt ist ausgefallen und dadurch haben Sie auch die Rückfahrt nicht genutzt?
In diesem Fall wählen Sie bitte im Online-Antrag bei der Frage "Für welche Fahrt möchten Sie den Antrag stellen?" zunächst "Hinfahrt" aus und prüfen Sie die Angaben Ihrer geplanten Verbindung. Danach klicken Sie bei der Frage "Haben Sie Ihr Ticket für die Rückfahrt genutzt?" "Nein" an. Dann wird Ihre Fahrkarte gesamthaft bearbeitet und es sind keine weiteren Einreichungen mehr notwendig.
Sie können Ihre Fahrgastrechtsansprüche online beantragen, wenn Sie über ein "Meine Bahn"-Kundenkonto verfügen und die Fahrkarte für die Reise, für die Sie Ansprüche einreichen wollen, über dieses Kundenkonto gekauft wurde bzw. im Kundenkonto hinterlegt ist (z.B. bei einer BahnCard 100).
Sie können Ihren Antrag dann wahlweise über die Webseite www.bahn.de oder unsere App DB Navigator starten. Wählen Sie über das Menü den Punkt "Alle Buchungen anzeigen" (www.bahn.de) beziehungsweise "Meine Tickets" (DB Navigator) Ihre entsprechende Reise aus. In der Detailansicht Ihres Auftrags klicken Sie innerhalb des Reiters "Fahrgastrechte" den Button "Entschädigung beantragen" und folgen den anschließenden Schritten.
In der Regel erhalten Sie innerhalb von 2 Wochen per Post Rückmeldung zu Ihrem Antrag. In Ausnahmefällen kann es bei erhöhtem Antragsaufkommen zu Verzögerungen kommen - wir bitten hierfür um Verständnis.
Dies geschieht aus Gründen der Datensicherheit. Damit wir Sie eindeutig als rechtmäßige/n Inhaber:in der BahnCard identifizieren können, sind diese Daten nicht vorausgefüllt und werden bei jedem Antrag neu abgefragt.
Die Angaben zur Verspätung sind notwendig, um prüfen zu können, ob ein Anspruch auf Entschädigung vorliegt. Eine Entschädigung bei verspäteter Ankunft am Zielbahnhof besteht ab 60 Minuten Verspätung. Bei Verspätungen von weniger als 60 Minuten besteht in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung.