Häufige Fragen zu "Gültigkeit"
Ja. Sie können im laufenden Monat eine „Abo-Sofort“-Variante des Deutschland-Tickets im Reisezentrum erwerben. Sie können damit direkt losfahren.
Ja. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung immer ein gültiger Lichtbildausweis vorzuzeigen.
Dies gilt auch dann, wenn beispielsweise Ihre Chipkarte ein Lichtbild enthält. Grundsätzlich gilt immer die tarifliche Verpflichtung zur Vorlage des Ausweises.
Das Abonnement wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden.
Bitte beachten Sie folgende Kulanzregelung in Nahverkehrszügen der DB Regio sowie vieler weiterer Verkehrsunternehmen:
Sollten Sie Ihr Deutschland-Ticket nicht in die App DB Navigator laden können, können Sie bis zunächst 30. September 2023 Ihre ausgedruckte Bestellbestätigung als Fahrkarte in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis verwenden.
Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim jeweiligen Landestarif, Verkehrsverbund oder Verkehrsunternehmen, ob und ggf. zu welchen Bedingungen On-Demand-Angebote mit dem Deutschland-Ticket genutzt werden können.
Das Deutschland-Ticket gilt deutschlandweit im Nahverkehr und auf allen Strecken und zu allen Bahnhöfen, zu denen auch Fahrkarten des Deutschlandtarifs und teilweise auch Fahrkarten deutscher Verkehrsverbünde und Landestarife gelten. Dies sind z.B. die im Ausland liegenden Gemeinschaftsbahnhöfe Salzburg, Kufstein und Schaffhausen (inkl. der Zulaufstrecken), Strecken nach Frankreich oder in die Niederlande, sowie die DB-Regio-Strecken im Außerfern. Das Ticket gilt im Außerfern nur für den Verkehr von und nach Deutschland und nicht im österreichischen Binnenverkehr. Details entnehmen Sie bitte dem Geltungsbereich für den Schienenverkehr.
Darüber hinaus gibt es über die räumlichen Geltungsbereiche der teilnehmenden Verbünde und Landestarife noch weitere Strecken/Zonen im Ausland (z.B. nach Lauterbourg und Wissembourg in Frankreich im KVV), die mit dem Deutschland-Ticket erreicht werden können. Etwaige Besonderheiten innerhalb der teilnehmenden Landestarife und Verkehrsverbünde werden durch diese geregelt.
Eine Tabelle mit detaillierten Angaben zum Geltungsbereich des Deutschland-Tickets finden Sie hier als PDF zum Download.
Das Deutschland-Ticket kann deutschlandweit in allen Nahverkehrszügen wie z.B. RB-, RE-, S-Bahn-Züge (SPNV) und zusätzlich in den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen etc. (ÖPNV) der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen gemäß Geltungsbereich und gemäß deren Bedingungen für beliebig viele Fahrten genutzt werden. Dies gilt unabhängig davon, welches Verkehrsunternehmen, welcher Verkehrsverbund oder Landestarif auf dem Ticket selbst vermerkt ist. Ein Deutschland-Ticket, das bspw. in München erworben wurde, kann somit auch für Fahrten in Frankfurt und Umgebung genutzt werden.
Bitte beachten Sie jedoch, dass das Deutschland-Ticket grundsätzlich nicht in Zügen, die durch die DB Fernverkehr AG oder anderer Fernverkehrsanbieter wie z.B. FlixTrain betrieben werden (z.B. IC, EC, ICE, aber auch RE der DB Fernverkehr AG), gültig ist. Über Ausnahmen auf bestimmten Streckenabschnitten befindet sich DB Fernverkehr aktuell in Gesprächen mit Ländern und Aufgabenträgern. Im Vor- und Nachlauf zu einem Fernverkehrszug kann das Deutschland-Ticket genutzt werden. Allerdings ist für die Strecke im Fernverkehr dann immer ein separates Ticket notwendig. Dies hat Auswirkungen auf eventuelle Fahrgastrechte. Bei Verpassen des ggf. anschließenden Fernverkehrszugs ist die Zugbindung nicht aufgehoben und es können keine Erstattungsansprüche geltend gemacht werden.
Das Deutschland-Ticket gilt darüber hinaus nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden.
Eine Tabelle mit detaillierten Angaben zum Geltungsbereich des Deutschland-Tickets finden Sie hier als PDF zum Download.