Mein verlorener Gegenstand wurde gefunden. Wie kriege ich diesen jetzt zurück?

Sie können auf zwei Wegen wieder in den Besitz Ihres Gegenstands kommen:

  • Sie holen diesen persönlich am Lagerort ab. Bei der persönlichen Abholung einer Fundsache müssen Sie ein amtliches Personaldokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) vorlegen. Die Fundsache kann auch von einem Bevollmächtigten abgeholt werden. Dieser muss eine Vollmacht mitbringen. Bitte nutzen Sie für die Erstellung dieser Vollmacht die Vollmacht-Vorlage auf bahn.de/fundservice. Der Abholer (Bevollmächtigter) muss ebenfalls bei Abholung der Fundsache ein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) vorlegen.
  • Sie lassen sich den Gegenstand zuschicken

In beiden Fällen erheben wir ein Bearbeitungsentgelt. Die Höhe ist abhängig von der Art der Rückgabe (Abholung/Versand) und der Dauer der Aufbewahrung. Mehr dazu unter dem Abschnitt "Muss ich etwas bezahlen?" auf bahn.de/fundservice.