Innerhalb meiner Reise ist eine Bus- oder Schiffsverbindung enthalten. Welche Fahrgastrechtsansprüche habe ich, wenn ich durch die Verspätung des Busses oder Schiffes die Anschlüsse nicht erreichen konnte?
Umfasst die Fahrkarte auch die Berechtigung zur Nutzung von Bussen oder Schiffen, gilt der Entschädigungsanspruch ausschließlich für die Eisenbahnstrecke.
Liegen Ursache und Wirkung für die verspätete Ankunft des Fahrgastes hingegen außerhalb des Eisenbahnverkehrs (z.B. Verspätung von Bus oder Schiff, die Bestandteil der Fahrkarte sind), können keine Ansprüche für den Eisenbahnverkehr geltend gemacht werden.