Häufige Fragen zu "BahnBonus"

Die DB Fernverkehr AG übernimmt ab 1. Juli 2023 für das Vorteilsprogramm BahnBonus die Pauschalversteuerung nach § 37a EStG.

Basis für die Berechnung des geldwerten, steuerpflichtigen Vorteils ist das Datum der Prämienpunkte-Einlösung. Das bedeutet: Prämienpunkte, die Sie vor dem 1. Juli 2023 eingelöst haben, müssen weiterhin in der individuellen Lohnsteuer angegeben werden. Die Pauschalversteuerung gilt ab dem 1. Juli 2023.

Nein, Sie müssen sich nur einmal zu BahnBonus anmelden. Alle gesammelten Punkte, egal ob aus privaten oder geschäftlichen Reisen, werden zentral unter ihrer BahnBonus Nummer gesammelt.

Ob Sie grundsätzlich dienstlich gesammelte BahnBonus Punkte privat nutzen dürfen, entscheidet Ihr:e Arbeitgeber:in. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Reiserichtlinie Ihres Unternehmens.

Die generelle Teilnahme am Vorteilsprogramm BahnBonus bzw. das Sammeln von BahnBonus Punkten durch private Bahnreisen muss nicht von den Arbeitgeber:innen genehmigt werden.

Bei Buchung eines Online-Tickets können Sie auch als Geschäftskund:in BahnBonus Punkte sammeln, wenn Sie für BahnBonus angemeldet sind und Ihre BahnCard-Nummer im bahn.business Portal hinterlegt haben.

Ja, Sie erhalten eine Gutschrift über die Summe der Jahresgebühr der BahnCard 100 für Geschäftsreisende in Form von Prämien- und Statuspunkten auf Ihr BahnBonus Punktekonto.

Die DB Fernverkehr AG übernimmt ab 1. Juli 2023 für das Vorteilsprogramm BahnBonus die Pauschalversteuerung nach § 37a EStG. Das bedeutet für Sie:
Werden im Rahmen von BahnBonus auf geschäftlichen Reisen BahnBonus Punkte gesammelt und diese für privat genutzte Prämien eingelöst, wird der geldwerte, steuerpflichtige Vorteil übernommen.

Nein. Wenn Sie im Rahmen von BahnBonus auf geschäftlichen Reisen BahnBonus Punkte gesammelt haben und diese für privat genutzte Prämien einlösen (ab dem 1. Juli 2023), übernimmt die DB Fernverkehr AG den geldwerten, steuerpflichtigen Vorteil.

  • Statuspunkte dienen ausschließlich der Erreichung eines Statuslevels und verfallen nach 365 Tagen.
  • Prämienpunkte können für Bahn- oder Sachprämien eingelöst werden. Prämienpunkte können im Unterschied zu Statuspunkten auch bei Partnern gesammelt werden und haben eine Gültigkeit von 3 Jahren.

Durch die pauschale Versteuerung entfällt ab dem 1. Juli 2023 der administrative Aufwand sowohl für Arbeitnehmer:in als auch Arbeitgeber:in.

Bisher mussten, je nach Höhe, lohnsteuerpflichtige Geschäftsreisende den geldwerten, steuerpflichtigen Vorteil in ihrer persönlichen Steuererklärung angeben und ihre:n Arbeitgeber:in zwecks Meldung an das Finanzamt über die eingelösten Prämien informieren. Viele Arbeitgeber:innen haben daher die private Verwendung geschäftlich gesammelter Punkte oder die Teilnahme an BahnBonus im geschäftlichen Kontext untersagt.

Mit dieser Vereinfachung zieht die DB Fernverkehr AG mit anderen Vorteilsprogrammen (z.B. aus der Luftfahrt) gleich und erhöht die Attraktivität der Bahn für Geschäftsreisen.

Die bedeutendsten Änderungen am Status sowie an den BahnBonus Teilnahmebedingungen sind:

  • Die BahnBonus App wird zentrales Medium, um alle Informationen abzurufen und Statusvorteile zu nutzen.
  • Die Teilnahme am BahnBonus Programm ist erforderlich, um ein Statuslevel zu erreichen.
  • Die Laufzeit des BahnBonus Statuslevels ist unabhängig von der Laufzeit der BahnCard.

Prämienpunkte sind Punkte, die Sie in eine BahnBonus Prämie eintauschen können. Diese schreiben wir Ihrem Punktekonto gut für Ihre Umsätze bei der DB sowie bei zahlreichen Sammelpartnern. Sie verfallen nach drei Jahren zum Quartalsende.

Zusätzlich sammeln Sie bei jedem Fahrkartenkauf (ab einem Mindestumsatz von 5 Euro) automatisch Statuspunkte. Ab 1.500 gesammelten Statuspunkten innerhalb eines Jahres erhalten Sie ein BahnBonus Statuslevel.  Je nach Level genießen Sie verschiedene Statusvorteile, wie beispielsweise Zugang zu den DB Lounges sowie die Möglichkeit in einem exklusiven Sitzplatzbereich zu sitzen. Statuspunkte verfallen nach 365 Tagen.