Wie verhält es sich bei Linienbusfahrten in ländlichen Regionen, wenn diese Verspätung haben?

Wenn Sie bei Ihrer Fahrt unterschiedliche Verkehrsmittel benutzen, z.B. Bus und Nahverkehrszug, gelten gesetzlichen Fahrgastrechte ausschließlich für den Eisenbahnverkehr. Die Verspätung eines Busses begründet also keine Ansprüche auf Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels oder eine Hotelübernachtung. Wir empfehlen Ihnen bei Reiseverbindungen mit Nutzung eines Busses entsprechend großzügige Umsteigezeiten einzuplanen und möglichst nicht die letzte Verbindung des Tages zu nutzen.