Können bei baustellenbedingten Streckensperrungen mit dem Deutschland-Ticket alternativ Züge des Fernverkehrs genutzt werden?

Nein. Auch im Falle einer baustellenbedingten Streckensperrung, die in die Fahrplaninformationen eingearbeitet ist, ist das Deutschland-Ticket in Zügen des Fernverkehrs nicht gültig.

Wir möchten darauf hinweisen, dass Kunden ohne gültige Fahrkarte in einem Fernverkehrszug eine Fahrpreisnacherhebung erhalten und den doppelten Fahrpreis (mindestens 60 Euro) zahlen müssen.

Bei kurzfristigen Streckensperrungen, die zu fahrgastrechtlichen Ansprüchen führen, gelten die gesetzlichen Regelungen.

Derzeit wird die Europäische Fahrgastrechteverordnung überarbeitet. Dies kann Auswirkungen auf die oben beschriebenen Regelungen haben. Wir informieren, sobald es zu Änderungen kommt.