Kann ich bei baustellenbedingten Streckensperrungen mit dem Deutschland-Ticket Züge des Fernverkehrs nutzen?

Nein. Auch im Falle einer baustellenbedingten Streckensperrung, die in die Fahrplaninformationen eingearbeitet ist, ist das Deutschland-Ticket in Zügen des Fernverkehrs nicht gültig.

Wir möchten darauf hinweisen, dass Kunden ohne gültige Fahrkarte in einem Fernverkehrszug eine Fahrpreisnacherhebung erhalten und den doppelten Fahrpreis (mindestens 60 Euro) zahlen müssen.

Bei kurzfristigen Streckensperrungen, die zu fahrgastrechtlichen Ansprüchen führen, gelten die gesetzlichen Regelungen.

Ab dem 15. August 2023 gilt:

Da das Deutschland-Ticket gesetzlich im § 3 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) als Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt definiert ist, erfolgt jedoch im Fahrgastrechtefall keine Erstattung von Fahrgeldern für die Benutzung von Fernverkehrszügen.