Welche Regelung zur Kinder- und Fahrradmitnahme gilt für BahnCard-100 Reisende?
Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) z.B. RE, RB und S-Bahn bleibt die bisherige tarifliche Regelung zur Kinder- und Fahrradmitnahme für BC 100 Reisende bestehen. In den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) z.B. U-Bahn, Straßenbahn und Bus ist die kostenlose Mitnahme von Kindern und Fahrrädern weiterhin nicht möglich.