Fahrgastrechte
Mit dem neuen Fahrgastrechtegesetz gelten seit dem 29.07.2009 einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Deutschland. Sie räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein und gelten für alle Züge von der S-Bahn bis zum ICE, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. Sie gelten auch für Reiseketten aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt werden.
Die Deutsche Bahn hat in Zusammenarbeit mit dem Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) ein gemeinsames Verfahren zur Abwicklung der Entschädigungsansprüche der Kunden aller teilnehmenden Bahnen vereinbart. Auf den folgenden Seiten finden Sie alle Informationen zu Ihren Entschädigungsansprüchen bei Zugverspätungen, verpassten Anschlüssen oder ausgefallenen Zügen.
Eine Übersicht über die vertraglichen Beförderer in Deutschland finden Sie $url{hier}.
Zugangsregeln für die Beförderung von mobilitätseingeschränkten Reisenden
Nach Artikel 19, Absatz 1 der Fahrgastrechteverordnung stellen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Bahnhofsbetreiber unter aktiver Beteiligung von Behindertenvertretern nicht diskriminierende Zugangsregeln für die Beförderung von mobilitätseingeschränkten Reisenden auf.
Zugangsregeln zum Herunterladen
Zugangsregeln DB Fernverkehr und DB Regio für mobilitätseingeschränkte Reisende inkl. Anhang A , B und C (PDF, 791KB) Zugangsregelungen für mobilitätseingeschränkte Menschen (PRM) gemäß der EU-Passagierrechtsverordnung bei der Zugangsregeln DB Fernverkehr AG und DB Regio AG
Zugangsregeln der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH (PDF, 1.32MB)
Zugangsregeln DB Station&Service AG für mobilitätseingeschränkte Reisende (PDF, 74KB)
Anlage 1 (PDF, 80KB) Bahnhofsliste
Anlage 2 (PDF, 525KB) Orthopädische Hilfsmittel