So können Firmen, Behörden und Verbände bei ihren Mitarbeitern punkten: Erwerben Sie das Job-Ticket zu besondern Konditionen und geben es an Ihre Mitarbeiter weiter: Für die Fahrt zum Arbeitsplatz mit Verkehrsmitteln im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO)
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat für den Freistaat Sachsen einen Job-Ticket-Rahmenvertrag für den Bereich des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) mit Arbeitgeberbeteiligung abgeschlossen.
Alle Bedienstete des Freistaates Sachsen haben damit ab 1. März 2012 die Möglichkeit, die VVO-Abo-Monatskarte besonders günstig zu erwerben.
Alle Informationen zum VVO und den Abo-Produkten finden Sie hier
1. Sie erhalten das Job-Ticket über die Abo-Center der DB Regio AG und der Dresdner Verkehrsbetriebe AG. Die Zuordnung der einzelnen Ressorts/ Ministerien und Einrichtungen (inkl. nachgeordneter Geschäftsbereiche) zu den Verkehrsunternehmen finden Sie in folgender Übersicht:
2. Einfach Bestellschein des jeweiligen Verkehrsunternehmens ausfüllen, unterschreiben, von der zuständigen Personalstelle mit Dienststempel, Unterschrift und Rechnungsanschrift für den Arbeitgeberanteil versehen und einsenden, in Abhängigkeit der Zuordnung des Ressorts/ Ministeriums – an:
DB Vertrieb GmbH Abo-Center Berlin, Koppenstraße 3, 10243 Berlin
DVB AG Kundenzentrum, Postplatz 1, 01067 Dresden
3. Sie erhalten Ihr Job-Ticket rechtzeitig zum gewünschten Gültigkeitsbeginn bequem per Post zugesandt. Bitte beachten Sie, dass uns der Abo-Antrag spätestens vier Wochen vor dem Gültigkeitsbeginn vorliegen muss, um Ihnen Ihr Job-Ticket rechtzeitig zusenden zu können.
4. Sind Sie bereits im Besitz eines VVO-Abonnements und möchten in das Job-Ticket „Freistaat Sachsen-Card“ wechseln, so kündigen Sie bitte Ihren bestehenden VVO-Abonnementvertrag bis zum 10. des Vormonats unter Hinweis auf „Job-Ticketwechsel Freistaat Sachsen“ schriftlich gegenüber Ihrem Abo führenden Verkehrsunternehmen.
Dazu einfach Kündigungsvorlage ausdrucken, vollständig ausfüllen und zusammen mit Ihren nicht mehr benötigten Abo-Monatswertmarken an Ihr bisheriges Abo führendes Verkehrsunternehmen senden.
Eine Nachforderung für die etwaige Nichterfüllung der Mindestvertragsdauer wird nichterhoben.