Das DB-Job-Ticket gilt für die Fahrt zum/vom Arbeitsplatz mit ICE, IC/EC und/oder den Nahverkehrszügen (IRE, RE, RB und S-Bahn). Das Verbund-Jobticket hingegen ist für die Fahrt zum/vom Arbeitsplatz mit dem ÖPNV im jeweiligen Verbund gültig.
Sie erwerben das DB JobTicket zu besonderen Konditionen bei der Bahn und geben es an die Mitarbeiter weiter. Alle Inforamtionen inklusive Rabattierungen im Nah- und Fernverkehr finden Sie hier.
Was ist ein VVO -Job-Ticket?
- Das VVO-Job-Ticket ist ein speziell auf die Belange der Beschäftigten von Firmen, Verbänden und Behörden zugeschnittenes Tarifangebot, das gegenüber der Abo-Monatskarte aus dem VVO-Tarif preisgünstiger angeboten wird. Das VVO-Job-Ticket ist nur in Verbindung mit einem Personalausweis gültig. Das VVO-Job-Ticket gilt wie eine Abo-Monatskarte in den Nahverkehrsmitteln der Partner im VVO in der/den gewählten Tarifzone(n)
Welche Voraussetzungen gelten für die Bestellung eines VVO -Job-Tickets?
- Aktives Beschäftigungsverhältnis in einem Unternehmen, Verband, Behörde mit Sitz im VVO-Tarifgebiet
- Erteilung einer Einzugsermächtigung zur Abbuchung der monatlichen Jobticketbeträge vom Privatkonto
Wo und wie kann ich ein VVO -Job-Ticket bestellen?
- Im Intranet Ihres Unternehmens wird ein elektronisches Antragsformular bereitgestellt. Das Formular ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und an das DB Abo Center Berlin weiterzuleiten. Die Angaben sind vom Arbeitgeber mit Unterschrift und Firmenstempel zu bestätigen.
Anschrift :
DB Vertrieb GmbH
Abo Center Berlin
Koppenstraße 3
10243 Berlin
Tel: 01805/ 066011 (14 ct/Min aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.)
Fax: 030/ 297-36822;
E-Mail: DB.AboCenter.Berlin@dbbahn.com
Nicht vollständig ausgefüllte Anträge (insbesondere auch fehlende Einzugsermächtigungen) können nicht bearbeitet werden. Um das Job-Ticket rechtzeitig zu erhalten, muss der Antrag spätestens einen Monat vor dem Gültigkeitsbeginn beim DB Abo Center Berlin eingegangen sein. Das Job-Ticket kann jeweils nur zum Monatsersten bestellt werden.
Wer betreut die Job-Ticket-Nutzer?
- Bestellungen, Versand der Jobtickets, Kundenbetreuung, Änderungen usw. erfolgen ausschließlich über:
DB Vertrieb GmbH Tel: 01805/ 066011
Abo Center Berlin (14 ct/min aus Festnetz; Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.)
Koppenstr. 3 Fax: 030/ 297-36822
10243 Berlin E-Mail: DB.AboCenter.berlin@dbbahn.com
Welche Rabattierung gibt es für das VVO -Job-Ticket?
- Basis für die Rabattierung des VVO-Job-Ticket ist der Preis der Abo-Monatskarte in der jeweiligen Preisstufe. Auf diesen Basispreis gewähren die Verkehrsbetriebe des VVO einen Rabatt. Die Preise für das VVO¬Jobticket können der aktuellen Preisliste entnommen werden.
Wie lange gilt das VVO-Job-Ticket?
- Das VVO-Job-Ticket gilt grundsätzlich 12 Monate, es sei denn, der Rahmenvertrag endet vorher.
Was geschieht bei Tariferhöhungen?
- Preisanpassungen erfolgen mit Inkrafttreten bei Tarifänderung. Die Abbuchungsbeträge werden ab dem Änderungszeitpunkt entsprechend angepasst. Für Abo-Kunden wird grundsätzlich der erste Gültigkeitsmonat nach Tarifänderung noch zum alten Preis berechnet. Über Preisänderungen wird die Deutsche Telekom ihre Beschäftigten rechtzeitig informieren.
Welche Verkehrsmittel kann ich mit dem VVO-Job-Ticket nutzen?
- Das VVO-Job-Ticket gilt in den Nahverkehrsmitteln (Nahverkehrszüge, S-Bahnen, Straßenbahnen, Busse und Fähren) der Partner im VVO zu beliebig vielen Fahrten rund um die Uhr innerhalb der gewählten Tarifzone(n).
Kann ich jemanden mitnehmen?
- Das VVO-Job-Ticket zum Normalfahrpreis berechtigt den Inhaber zur unentgeltlichen Mitnahme eines weite¬ren Erwachsenen und bis zu 4 Kindern bis einschließlich 14 Jahre an Wochenenden und Feiertagen innerhalb der Zeit vom Vortag 18 Uhr bis zum Folgetag 6 Uhr entsprechend der gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VVO. Für Sonderverkehrsmittel sind die entsprechenden Regelungen zu beachten.
Kann ich ein Fahrrad oder Hund mitnehmen?
- Der Inhaber eines VVO-Job-Tickets (auch ermäßigte VVO-Job-Tickets für Azubis) ist im Rahmen des verfügbaren Platzangebotes und unter Beachtung der Beförderungsbedingungen zur unentgeltlichen Mitnahme eines Fahrrades berechtigt. Anstelle eines Fahrrades kann auch ein Hund mitgenommen werden.
Ich habe eine JahresCard/Monatskarte im Abo; kann ich zum Jobticket wechseln? Was muss ich dabei beachten?
- Der Wechsel zum VVO-Job-Ticket ist jeweils zum 1. eines Kalendermonats möglich. Bei einem Wechsel zum Job-Ticket fallen Storno- und Nachberechnungskosten nicht an.
- Ein bestehender Abonnementvertrag muss bis zum 10. des Vormonats unter Hinweis auf Job-Ticket-Wechsel schriftlich gegenüber dem Vertragsunternehmen gekündigt werden (formlos, jedoch Hinweis auf Job-Ticket Rahmenvertrag). Die nicht genutzten Abo-Monatskarten sind bis spätestens 3. Kalendertag des Monats, für den die Kündigung wirksam ist, per Einschreiben an das bisherige Verkehrsunternehmen zu senden. Beispiel: Wechsel zum Job-Ticket zum 01.09.2010. Kündigung des bestehenden Abonnementvertrages bis spätestens 10.08.2010 an das bisherige Verkehrsunternehmen.
Was muss ich tun, wenn sich persönliche Daten ändern?
- Der Job-Ticket-Nutzer ist verpflichtet, der Deutschen Telekom bzw. dem DB Abo-Center Berlin Änderungen der Bankverbindung des Namens oder der Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
Kann ich das VVO-Job-Ticket kündigen?
- Das VVO-Job-Ticket ist grundsätzlich 12 Monate gültig, es sei denn, der Rahmenvertrag endet vorher. Es gelten die allgemeinen Kündigungsregelungen für Abonnement- und Zeitkarten gem. Anlage zum Job-Ticket-Vertrag (Auszug aus dem Tarif des VVO). Darüber hinaus endet der einzelne Job-Ticket-Vertrag vorzeitig bei:
- Beendigung des Beschäftigungs- und Dienstverhältnisses,
- Wegzug aus dem Verbundraum,
- Mutterschutz/Elternzeit/Beurlaubung,
- Ruhephase der Altersteilzeit,
- Tod des Beschäftigten
zum letzten Tag des jeweiligen Monats, in den das Ereignis fällt.
Die Kündigung muss spätestens am 10. Kalendertag des letzten Nutzungsmonats dem Abo-Center der DB schriftlich vorliegen. Bei einer Kündigung müssen die Beschäftigten das VVO-Job-Ticket spätestens am 3. Kalendertag des Monats, für den die Kündigung wirksam ist, per Einschreiben an das Abo-Center der DB senden. Bei nicht fristgerechter Rückgabe verlängert sich das Vertragsverhältnis und die entsprechende Zahlungsverpflichtung für das Job-Ticket. Bei vorzeitiger Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragsdauer aus sonstigen Gründen wird eine Nachforderung vorgenommen, wobei der JobTicket-Inhaber so gestellt wird, als wenn er Monatskarten zum Normalfahrpreis erworben hätte. Unmittelbar dem Job-Ticket-Vertrag vorangegangene lückenlose Abonnementzeiten finden Berücksichtigung.
Was ist wenn ich das VVO-Job-Ticket verliere oder es gestohlen wird?
- Der Verlust des VVO-Job-Tickets ist dem DB Abo Center Berlin unmittelbar zu melden. Die Kosten (z. Zt. 5,00 Euro) für das Ausstellen der Ersatzkundenkarte sind vom Beschäftigten zu tragen. Bei Verlust der Wertmarken erfolgt kein Ersatz. Tragen Sie daher stets nur die aktuelle Monatswertmarke bei sich.
Was geschieht bei einer Bankrücklastschrift?
- Kommt der Bankeinzug nicht zustande (Bankrücklastschrift), erfolgt eine Zahlungserinnerung an den die Beschäftigten durch das Forderungsmanagement der DB Vertrieb GmbH. Wenn nach 7-tägiger Frist kein Zahlungseingang erfolgt, wird das Mahnverfahren eingeleitet. Mit der 2. Mahnung erhalten die Beschäftigten vom AboCenter zugleich die Kündigung des Job-Ticket-Vertrages.
Ist das VVO Jobticket übertragbar?
- Das VVO-Job-Ticket zum Normalfahrpreis ist von Montag - Freitag in der Zeit von 18 - 6 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztägig von 18 Uhr des Vortages bis 6 Uhr des Folgetages übertragbar. Ermäßigte VVO-Job-Tickets sind nicht übertragbar.
Gibt es ermäßigte Job-Tickets für Azubis?
Ermäßigte VVO-Job-Tickets für Auszubildende sind ebenfalls mit einem Rabatt von 20% ggü. der Abo- Monatskarte erhältlich. Ermäßigte VVO-Job-Tickets sind jedoch nicht übertragbar und besitzen keine unentgeltliche Mitnahmeberechtigung für weitere Personen.
Die Konditionen entsprechen denen des Job-Tickets im VVO
Was ist ein MDV-Job-Ticket?
- Das MDV-Job-Ticket ist ein speziell auf die Belange der Beschäftigten von Firmen, Verbänden und Behörden zugeschnittenes Tarifangebot, das gegenüber der Abo-Monatskarte aus dem MDV-Tarif preisgünstiger angeboten wird. Das MDV-Job-Ticket ist personenbezogen und nur in Verbindung mit einem Firmenausweis gültig. Es gilt ansonsten wie eine Abo-Monatskarte in allen Nahverkehrsmitteln der Partner im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) in der/den gewählten Tarifzone(n).
Welche Voraussetzungen gelten für die Bestellung eines MDV-Job-Tickets?
- Aktives Beschäftigungsverhältnis in einem Unternehmen, Verband oder Behörde
- Erteilung einer Einzugsermächtigung zur Abbuchung der monatlichen Jobticketbeiträge vom Privatkonto
Wo und wie kann ich ein MDV-Job-Ticket bestellen?
- Im Intranet Ihres Unternehmens wird ein elektronisches Antragsformular zum Ausdruck bereitgestellt. Das Formular ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und an das DB Abo Center Berlin weiterzuleiten. Die Angaben sind zuvor vom Arbeitgeber mit Unterschrift und Firmenstempel bestätigen zu lassen.
Anschrift :
DB Vertrieb GmbH Abo Center Berlin Koppenstraße 3 10243 Berlin
Tel: 01805/066011;
14 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.)
Fax: 030/ 297-36822;
E-Mail: DB.AboCenter.Berlin@dbbahn.com
Nicht vollständig ausgefüllte Anträge (insbesondere auch fehlende Einzugsermächtigungen) können nicht bearbeitet werden. Um das MDV-Job-Ticket rechtzeitig zu erhalten, muss der Antrag spätestens einen Monat vor dem Gültigkeitsbeginn beim DB Abo Center Berlin eingegangen sein. Das Job-Ticket kann jeweils nur zum Monatsersten bestellt werden.
Wer betreut die Job-Ticket-Nutzer?
- Bestellungen, Versand der Job-Tickets, Kundenbetreuung, Änderungen usw. erfolgen ausschließlich über:
DB Vertrieb GmbH Tel: 01805/ 066011
Abo Center Berlin (14 ct/min aus Festnetz; Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.)
Koppenstr. 3 Fax: 030/ 297-36822
10243 Berlin E-Mail: DB.AboCenter.berlin@dbbahn.com
Welche Rabattierung gibt es für das MDV-Job-Ticket?
- Basis für die Rabattierung des MDV-Job-Tickets ist der Preis der Abo-Monatskarte in der/den gewählten Tarifzone(n). Auf diesen Basispreis gewähren die Partnerverkehrsunternehmen im MDV in Abhängigkeit von der Abnahmemenge sowie der Höhe einer Arbeitgeberbeteiligung einen Rabatt von 6 - 13%. Durch Beteiligungen des Arbeitgebers sind zusätzliche Rabattierungen des Jobticketpreises möglich.
Rabattstaffelung des MDV (Tarifstand 08/2009):
Abnahmemenge MDV-Rabatt
ohne Arbeitgeberbeteiligung MDV-Rabatt
bei AG-Beteiligung 5 - 10% MDV-Rabatt
bei AG-Beteiligung >10%
30 - 100 6,0% 7,0% 8,0%
101 - 200 8,5% 9,5% 10,5%
201 - 450 10,0% 11,0% 12,0%
451 - 700 10,5% 11,5% 12,5%
ab 701 11,0% 12,0% 13,0%
Mit steigender Abnahmemenge wachsen die gewährten Rabatte. Der Rabatt wird von den Vertragspartnern einmal jährlich an die vorhandenen Abnahmemengen angepasst.
Wie wird das MDV-Job-Ticket gezahlt?
- Monatlich oder jährlich (je nach Wahl des Beschäftigten) per Lastschrifteinzug vom privaten Konto.
- Wie lange gilt das MDV-Job-Ticket?
- Das MDV-Job-Ticket gilt grundsätzlich 12 Monate (Mindestvertragslaufzeit), es sei denn, der Rahmenvertrag endet vorher. Der Jobticketvertrag mit dem Beschäftigten verlängert sich nach Ablauf der 12 Monate automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht gekündigt wurde.
Was geschieht bei Tariferhöhungen?
- Preisanpassungen erfolgen mit Inkrafttreten der Tarifänderung. Die Abbuchungsbeträge werden bei den Jobtickets mit monatlicher Zahlung ab dem Änderungszeitpunkt entsprechend angepasst. Bei jährlicher Zahlungsweise erfolgt die Anpassung zum nächsten Zahlungstermin. Über Preisänderungen informiert der Arbeitgeber seine Beschäftigten rechtzeitig.
- Welche Verkehrsmittel kann ich mit dem MDV-Job-Ticket nutzen?
- Das MDV-Job-Ticket gilt in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln (Nahverkehrszügen, S-Bahn, Bus, Straßenbahn) der Partner des MDV zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der/den gewählten Tarifzone(n). Für Sonderverkehrsmittel sind ggf. gesonderte Regelungen zu beachten.
Kann ich jemanden mitnehmen?
- Das MDV-Job-Ticket zum Normalfahrpreis berechtigt den Inhaber, an Werktagen in der Zeit von 19 - 4 Uhr des Folgetages sowie am Wochenende und an Feiertagen ganztägig, zur unentgeltlichen Mitnahme eines Erwachsenen sowie von bis zu 3 Kindern bis einschließlich 13 Jahren. Alternativ kann für eine Person auch ein Hund unentgeltlich mitgenommen werden. Ermäßigte MDV-Job-Tickets für Azubis besitzen keine Mitnahmeregelung.
Kann ich ein Fahrrad mitnehmen?
- Bei Nutzung von Nahverkehrszügen darf der Inhaber eines MDV-Job-Tickets (auch ermäßigte Jobtickets für Azubis) ein Fahrrad unentgeltlich mitnehmen. Gleiches gilt für die straßengebundenen Verkehrsunternehmen OBS, ONVG, PVG und RVG. Bei allen anderen Verkehrsunternehmen ist eine Einzelfahrkarte Kind in der erforderlichen Preisstufe zu lösen. In der Tarifzone Halle wird für Häufignutzer außerdem auch eine Fahrradmonatskarte angeboten.
Ich habe eine JahresCard/Monatskarte im Abo; kann ich zum Jobticket wechseln? Was muss ich dabei beachten?
- Der Wechsel zum Jobticket ist jeweils zum 1. eines Kalendermonats möglich. Bei einem Wechsel zum Jobticket fallen keine Nachberechnungskosten an. Ein bestehender Abonnementvertrag muss bis zum 10. des Vormonats unter Hinweis auf Jobticketwechsel schriftlich gegenüber dem Vertragsunternehmen gekündigt werden (formlos, jedoch Hinweis auf Jobticket Rahmenvertrag). Die nicht genutzten Abo-Monatskarten sind spätestens bis Beginn der Wirksamkeit der Kündigung per Einschreiben an das bisherige Verkehrsunternehmen zu senden.
Beispiel: Wechsel zum Jobticket 01.10.2010. Kündigung des bestehenden Abonnementvertrages bis spätestens 10.09.2010 an das bisherige Verkehrsunternehmen.
Was muss ich tun, wenn sich persönliche Daten ändern?
- Der Jobticketnutzer ist verpflichtet, dem DB Abo-Center Berlin Änderungen der Bankverbindung des Namens oder der Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
Kann ich das MDV-Job-Ticket kündigen?
- Das MDV-Job-Ticket ist grundsätzlich 12 Monate gültig, es sei denn, der Rahmenvertrag endet vorher. Es gelten die allgemeinen Kündigungsregelungen für Abonnement- und Zeitkarten gem. Anlage zum Jobticket-Vertrag (Auszug aus dem Tarif des MDV). Der Jobticketvertrag kann unter folgenden Vorraussetzungen vorzeitig gekündigt werden:
- Beendigung des Beschäftigungs- / Dienstverhältnisses,
- Wegzug aus dem Verbundraum,
- Standortwechsel des Arbeitsplatzes mit Änderung des Arbeitsweges, - zum Zeitpunkt einer Tariferhöhung,
- bei Auslandseinsätzen von Soldaten
- Mutterschutz/Elternzeit/Beurlaubung,
- Sonstige Gründe nach einer Mindestvertragsdauer von 12 Monaten
Die Kündigung muss spätestens am 10. Kalendertag des letzten Nutzungsmonats dem Abo-Center der DB schriftlich vorliegen. Bei einer Kündigung müssen die Beschäftigten das MDV-Job-Ticket spätestens am 3. Kalendertag des Monats, für den die Kündigung wirksam ist, per Einschreiben an das Abo-Center der DB senden. Bei nicht fristgerechter Rückgabe verlängert sich das Vertragsverhältnis und die entsprechende Zahlungsverpflichtung des Job-Tickets. Bei vorzeitiger Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragsdauer aus sonstigen Gründen wird eine Nachforderung vorgenommen, wobei der Job-Ticket-Inhaber so gestellt wird, als wenn er Monatskarten zum Normalpreis erworben hätte.
Was ist wenn ich das MDV-Job-Ticket verliere oder es gestohlen wird?
- Der Verlust des MDV-Jobtickets ist dem DB Abo Center Berlin unmittelbar zu melden. Die Kosten (z. Zt. 5,00 Euro) für das Ausstellen der Ersatzkundenkarte sind vom Beschäftigten zu tragen.
Was geschieht bei einer Bankrücklastschrift?
- Kommt der Bankeinzug nicht zustande (Bankrücklastschrift), erfolgt eine Zahlungserinnerung an den die Beschäftigten durch das Forderungsmanagement der DB Vertrieb GmbH. Wenn nach 7-tägiger Frist kein Zahlungseingang erfolgt, wird das Mahnverfahren eingeleitet. Mit der 2. Mahnung erhalten die Beschäftigten vom AboCenter zugleich die Kündigung des Jobticket-Vertrages.
Ist das MDV Job-Ticket übertragbar?
- Das MDV-Job-Ticket ist personengebunden und somit nicht übertragbar.
Gibt es ermäßigte Job-Tickets für Azubis?
- Ermäßigte MDV-Job-Tickets für Auszubildende sind ebenfalls mit einem Rabatt ggü. der Abo-Monatskarte Azubi erhältlich. Ermäßigte MDV-Jobtickets sind nicht übertragbar und besitzen keine unentgeltliche Mitnahmeberechtigung für weitere Personen.
Was ist ein VMS-Job-Ticket?
Das VMS-Job-Ticket ist ein speziell auf die Belange des/r Mitarbeiter/in von Firmen, Verbänden und Behörden zugeschnittenes Tarifangebot, das gegenüber der Abo-Monatskarte aus dem VMS-Tarif preisgünstiger angeboten wird. Das VMS-Job-Ticket ist personengebunden und nur in Verbindung mit einem Personalausweis gültig. Das VMS-Job-Ticket gilt wie eine Abo-Monatskarte in allen Nahverkehrsmitteln der Partner im VMS in der/den gewählten Tarifzone(n).
Welche Voraussetzungen gelten für die Bestellung eines VMS-Job-Tickets?
- Aktives Beschäftigungsverhältnis in einem Unternehmen, Verband oder einer Behörde
- Erteilung einer Einzugsermächtigung zur Abbuchung der monatlichen Jobticketbeträge vom Privatkonto
- Einverständniserklärung über die Abtretung von Bezügen/Arbeitsentgelt bei Zahlungsrückständen
Wo und wie kann ich ein VMS-Job-Ticket bestellen?
- Im Intranet der AOK Plus wird ein elektronisches Antragsformular bereitgestellt. Das Formular ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und an das DB Abo Center Berlin weiterzuleiten. Die Angaben sind vom Arbeitgeber mit Unterschrift und Firmenstempel zu bestätigen.
Anschrift :
DB Vertrieb GmbH Abo Center Berlin Koppenstraße 3 10243 Berlin
Tel: 01805/066011;
14 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.)
Fax: 030/ 297-36822;
E-Mail: DB.AboCenter.Berlin@dbbahn.com
Nicht vollständig ausgefüllte Anträge (insbesondere auch fehlende Einzugsermächtigungen) können nicht bearbeitet werden. Um das Jobticket rechtzeitig zu erhalten, muss der Antrag spätestens einen Monat vor dem Gültigkeitsbeginn beim DB Abo Center Berlin eingegangen sein. Das Job-Ticket kann jeweils nur zum Monatsersten bestellt werden.
Wer betreut die Jobticket-Nutzer?
- Bestellungen, Versand der Jobtickets, Kundenbetreuung, Änderungen usw. erfolgen ausschließlich über:
DB Vertrieb GmbH Tel: 01805/ 066011
Abo Center Berlin (14 ct/min aus Festnetz; Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.)
Koppenstr. 3 Fax: 030/ 297-36822
10243 Berlin E-Mail: DB.AboCenter.berlin@dbbahn.com
Wie wird das VMS-Job-Ticket gezahlt?
- Monatlich per Lastschrifteinzug vom privaten Konto. Zusätzlich wird eine Servicegebühr von 6,00 € /Jahr er- hoben, die vom Mitarbeiter zu entrichten ist.
Wie lange gilt das VMS -Job-Ticket?
Das VMS-Job-Ticket gilt grundsätzlich 12 Monate (Mindestvertragslaufzeit), es sei denn, der Rahmenvertrag endet vorher. Nach Ablauf der 12 Monate verlängert sich das Job-Ticket automatisch um weitere 12 Monate, es sei denn, der Rahmenvertrag endet vorher.
Was geschieht bei Tariferhöhungen?
- Preisanpassungen erfolgen mit Inkrafttreten bei Tarifänderung. Die Abbuchungsbeträge werden ab dem Änderungszeitpunkt entsprechend angepasst. Über Preisänderungen wird das Unternehmen/ Behörde ihre Mitarbeiter rechtzeitig informieren.
Welche Verkehrsmittel kann ich mit dem VMS-Job-Ticket nutzen?
- Das VMS-Job-Ticket gilt in allen Nahverkehrsmitteln (Busse, Straßenbahnen, Nahverkehrszügen) der Partner des VMS zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der gewählten Tarifzone(n). Für Sonderverkehrsmittel sind ggf. gesonderte Regelungen zu beachten
Kann ich jemanden mitnehmen?
- Das VMS-Job-Ticket berechtigt den Inhaber zur unentgeltlichen Mitnahme von bis zu vier weiteren Personen ohne Altersbegrenzung an Wochenenden und Feiertagen von 0 Uhr bis zum Folgetag 3 Uhr innerhalb des Geltungsbereiches. Für Sonderverkehrsmittel sind die entsprechenden Regelungen zu beachten.
Kann ich ein Fahrrad oder Hund mitnehmen?
- Der Inhaber eines VMS-Job-Tickets ist zur unentgeltlichen Mitnahme eines Fahrrades berechtigt. Die Mitnahme eines Hundes ist für den Jobticket-Inhaber ebenfalls kostenfrei.
Ich habe eine JahresCard/Monatskarte im Abo; kann ich zum Job-Ticket wechseln? Was muss ich dabei beachten?
- Der Wechsel zum Job-Ticket ist jeweils zum 1. eines Kalendermonats möglich. Bei einem Wechsel zum Job-Ticket fallen Storno- und Nachberechnungskosten nicht an, sofern die Mindestlaufzeit des Abonnements abgelaufen ist. Ein bestehender Abonnementvertrag muss bis zum 10. des Vormonats unter Hinweis auf Job-Ticketwechsel schriftlich gegenüber dem Vertragsunternehmen gekündigt werden (formlos, jedoch Hinweis auf Jobticket Rahmenvertrag). Die nicht genutzten Abo-Monatskarten sind spätestens bis Beginn der Wirksamkeit der Kündigung per Einschreiben an das bisherige Verkehrsunternehmen zu senden. Beispiel: Wechsel zum Job-Ticket 01.09.2010. Kündigung des bestehenden Abonnementvertrages bis spätestens 10.08.2010 an das bisherige Verkehrsunternehmen.
Was muss ich tun, wenn sich persönliche Daten ändern?
- Der Job-Ticketnutzer ist verpflichtet, dem Unternehmen bzw. dem DB Abo-Center Berlin Änderungen der Bankverbindung des Namens oder der Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
Kann ich das VMS-Job-Ticket kündigen?
- Das VMS-Job-Ticket ist grundsätzlich 12 Monate gültig, es sei denn, der Rahmenvertrag endet vorher. Es gelten die allgemeinen Kündigungsregelungen für Abonnement- und Zeitkarten gem. Anlage zum Jobticket- Vertrag (Auszug aus dem Tarif des VMS).
Darüber hinaus endet der einzelne Jobticket-Vertrag vorzeitig bei:
- Beendigung des Beschäftigungs- und Dienstverhältnisses,
- Wegzug aus dem Verbundraum,
- Mutterschutz/Elternzeit/Beurlaubung,
- Ruhephase der Altersteilzeit,
- Tod des Beschäftigten
- zum letzten Tag des jeweiligen Monats, in den das Ereignis fällt.
Die Kündigung muss spätestens am 10. Kalendertag des letzten Nutzungsmonats dem Abo-Center der DB schriftlich vorliegen. Bei einer Kündigung müssen die Beschäftigten das VMS-Jobticket spätestens am 3. Kalendertag des Monats, für den die Kündigung wirksam ist, per Einschreiben an das Abo-Center der DB senden. Bei nicht fristgerechter Rückgabe verlängert sich das Vertragsverhältnis und die entsprechende Zahlungsverpflichtung für das Job-Ticket.
Was ist wenn ich das VMS-Job-Ticket verliere oder es gestohlen wird?
- Der Verlust des VMS-Job-Tickets ist dem DB Abo Center Berlin unmittelbar zu melden. Die Kosten (z. Zt. 5,00 Euro) für das Ausstellen der Ersatzkundenkarte sind vom Beschäftigten zu tragen. Bei Verlust der Wertmarken erfolgt kein Ersatz. Tragen Sie daher stets nur die aktuelle Monatswertmarke bei sich.
Was geschieht bei einer Bankrücklastschrift?
- Bei einer Bankrücklastschrift werden der/die Mitarbeiter/in und das Unternehmen informiert. Ein neuer Bankeinzug wird erst veranlasst, wenn der/die Mitarbeiterin die DB über die Behebung der Ursache der Bankrücklastschrift informiert hat. Beim erneuten Bankeinzug wird der Betrag inklusive der durch die Rücklastschrift entstandenen Gebühren abgebucht.
Ist das VMS Job-Ticket übertragbar?
- Das VMS-Job-Ticket ist personengebunden und somit nicht übertragbar.
Gibt es ermäßigte Job-Tickets für Azubis?
- Ein ermäßigtes VMS-Job-Ticket für Auszubildende gibt es nicht.
Was ist ein VMT-Job-Ticket?
- Das VMT-Job-Ticket ist ein speziell auf die Belange der Beschäftigten von Firmen, Verbänden und Behörden zugeschnittenes Tarifangebot, das gegenüber der Abo-Monatskarte aus dem VMT-Tarif preisgünstiger angeboten wird. Das VMT-Job-Ticket ist nur in Verbindung mit einem Personalausweis gültig. Das VMT-Job-Ticket gilt wie eine Abo-Monatskarte in den Nahverkehrsmitteln der Partner im VMT in der/den gewählten Tarifzone(n).
Welche Voraussetzungen gelten für die Bestellung eines VMT-Job-Tickets?
Aktives Beschäftigungsverhältnis in einem Unternehmen, Verband oder Behörde
Erteilung einer Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Jobticketbeträge vom Privatkonto
Wo und wie kann ich ein VMT-Job-Ticket bestellen?
Im Intranet Ihres Unternehmens wird ein elektronisches Antragsformular zum Ausdruck bereitgestellt. Das Formular ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und an das DB Abo Center Berlin weiterzuleiten. Die Angaben sind zuvor vom Arbeitgeber mit Unterschrift und Firmenstempel bestätigen zu lassen.
Anschrift :
DB Vertrieb GmbH Abo Center Berlin Koppenstraße 3 10243 Berlin
Tel: 01805/066011;
14 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.)
Fax: 030/ 297-36822;
E-Mail: DB.AboCenter.Berlin@dbbahn.com
Nicht vollständig ausgefüllte Anträge (insbesondere auch fehlende Einzugsermächtigungen) können nicht bearbeitet werden. Um das VMT-Job-Ticket rechtzeitig zu erhalten, muss der Antrag spätestens einen Monat vor dem Gültigkeitsbeginn beim DB Abo Center Berlin eingegangen sein. Das Job-Ticket kann jeweils nur zum Monatsersten bestellt werden.
Wer betreut die Jobticket-Nutzer?
Bestellungen, Versand der Jobtickets, Kundenbetreuung, Änderungen usw. erfolgen ausschließlich über:
DB Vertrieb GmbH Tel: 01805/ 066011
Abo Center Berlin (14 ct/min aus Festnetz; Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.)
Koppenstr. 3 Fax: 030/ 297-36822
10243 Berlin E-Mail: DB.AboCenter.berlin@dbbahn.com
Welche Rabattierung gibt es für das VMT-Job-Ticket?
- Basis für die Rabattierung des VMT-Job-Tickets ist der Preis der Abo-Monatskarte in der/den gewählten Tarifzone(n). Auf diesen Basispreis gibt es je nach Abnahmemenge von VMT-Job-Tickets durch die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (DRV) einen Zusatzrabatt von 6 - 8,5%.
Abnahmemenge
Die Höhe des gewährten Rabattes hängt von der Gesamtabnahmemenge an VMT-Job-Tickets der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland (DRV) ab. Mit steigender Abnahmemenge wachsen die gewährten Rabatte. Der Rabatt wird von den Vertragspartnern einmal jährlich an die vorhandenen Abnahmemengen angepasst. Bei einer Beteiligung des Arbeitgebers am VMT-Job-Ticket wird ein erhöhter Rabatt gewährt.
Wie wird das VMT-Job-Ticket gezahlt?
- Monatlich oder jährlich (je nach Wahl des Beschäftigten) per Lastschrifteinzug vom privaten Konto. Zusätzlich wird eine Servicegebühr von 6,- Euro /Jahr erhoben, die vom Beschäftigten zu entrichten ist.
Wie lange gilt das VMT-Job-Ticket?
- Das VMT-Job-Ticket gilt grundsätzlich 12 Monate (Mindestvertragslaufzeit), es sei denn, der Rahmenvertrag endet vorher. Nach Ablauf der 12 Monate verlängert sich der Jobticketvertrag automatisch, sofern er nicht gekündigt wurde.
Was geschieht bei Tariferhöhungen?
- Preisanpassungen erfolgen mit Inkrafttreten bei Tarifänderung. Die Abbuchungsbeträge werden ab dem Änderungszeitpunkt entsprechend angepasst. Über Preisänderungen wird die DRV ihre Beschäftigten rechtzeitig informieren.
Welche Verkehrsmittel kann ich mit dem VMT-Job-Ticket nutzen?
- Das VMT-Job-Ticket gilt in allen Nahverkehrsmitteln (Nahverkehrszüge, S-Bahnen, Busse, Straßenbahnen) der Partner des VMT zu beliebig vielen Fahrten rund um die Uhr innerhalb der gewählten Tarifzone(n). Für Sonderverkehrsmittel sind ggf. gesonderte Regelungen zu beachten.
Kann ich jemanden mitnehmen?
- Das VMT-Job-Ticket zum Normalfahrpreis berechtigt den Inhaber, an Werktagen in der Zeit von 19 - 3 Uhr des Folgetages sowie am Wochenende und an Feiertagen ganztägig, zur unentgeltlichen Mitnahme von zwei weiteren Personen ohne Altersbeschränkung. An Stelle einer Person kann auch ein Hund mitgenommen werden.
Kann ich ein Fahrrad mitnehmen?
- Der Inhaber eines VMT-Job-Tickets kann in den Nahverkehrszügen im Rahmen des verfügbaren Platzangebotes und unter Beachtung der Beförderungsbedingungen unentgeltlich ein Fahrrad mitnehmen.
- Ich habe eine JahresCard/Monatskarte im Abo; kann ich zum Jobticket wechseln? Was muss ich dabei beachten?
- Der Wechsel zum Job-Ticket ist jeweils zum 1. eines Kalendermonats möglich. Bei einem Wechsel zum Job-Ticket fallen Storno- und Nachberechnungskosten nicht an, sofern die Mindestlaufzeit des Abonnements abgelaufen ist.
- Ein bestehender Abonnementvertrag muss bis zum 10. des Vormonats unter Hinweis auf Jobticketwechsel schriftlich gegenüber dem Vertragsunternehmen gekündigt werden (formlos, jedoch Hinweis auf Jobticket Rahmenvertrag). Die nicht genutzten Abo-Monatskarten sind bis spätestens 5. Kalendertag des Monats, für den die Kündigung wirksam ist, per Einschreiben an das bisherige Verkehrsunternehmen zu senden.
Beispiel: Wechsel zum Jobticket 01.09.2010. Kündigung des bestehenden Abonnementvertrages bis spätestens 10.08.2010 an das bisherige Verkehrsunternehmen.
Was muss ich tun, wenn sich persönliche Daten ändern?
- Der Jobticketnutzer ist verpflichtet, dem DB Abo-Center Berlin Änderungen der Bankverbindung des Namens oder der Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
Kann ich das VMT-Job-Ticket kündigen?
- Das VMT-Job-Ticket ist grundsätzlich 12 Monate gültig, es sei denn, der Rahmenvertrag endet vorher. Es gelten die allgemeinen Kündigungsregelungen für Abonnement- und Zeitkarten gem. Anlage zum Jobticket-Vertrag (Auszug aus dem Tarif des VMT). Bei einer vorzeitigen Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragsdauer wird eine Nachforderung vorgenommen, wobei der Jobticket-Inhaber so gestellt wird, als wenn er Monatskarten zum Normalfahrpreis erworben hätte. Die Kündigung muss spätestens am 10. Kalendertag des letzten Nutzungsmonats dem Abo-Center der DB schriftlich vorliegen. Bei einer Kündigung müssen die Beschäftigten das VMT-Job-Ticket spätestens bis zum 5. Kalendertag des Monats, für den die Kündigung wirksam ist, per Einschreiben an das Abo-Center der DB senden. Bei nicht fristgerechter Rückgabe verlängert sich das Vertragsverhältnis und die entsprechende Zahlungsverpflichtung für das Jobticket.
Was ist wenn ich das VMT-Job-Ticket verliere oder es gestohlen wird?
- Der Verlust des VMT-Job-Tickets ist dem DB Abo Center Berlin unmittelbar zu melden. Die Kosten (z. Zt. 5,- Euro) für das Ausstellen der Ersatzkarte sind vom Beschäftigten zu tragen.
Was geschieht bei einer Bankrücklastschrift?
- Kommt der Bankeinzug nicht zustande (Bankrücklastschrift), erfolgt eine Zahlungserinnerung an den die Beschäftigten durch das Forderungsmanagement der DB Vertrieb GmbH. Wenn nach 7-tägiger Frist kein Zahlungseingang erfolgt, wird das Mahnverfahren eingeleitet. Mit der 2. Mahnung erhalten die Beschäftigten vom AboCenter zugleich die Kündigung des Jobticket-Vertrages.
Ist das VMT Job-Ticket übertragbar?
- Das VMT-Job-Ticket ist personengebunden und somit nicht übertragbar.
Gibt es ermäßigte Jobtickets für Azubis?
- Ein ermäßigtes VMT-Job-Ticket für Auszubildende gibt es nicht.
Sollten Sie trotzdem noch eine weitere Fragen haben, dann können Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit Ihrem Abo-Center Berlin aufnehmen:
DB Vertrieb GmbH
Abo-Center Berlin
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