Informationen zur Prämienfahrkarte "Freifahrt GUTSCHEIN"

1. Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG, die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Online-Tickets (OT), die Beförderungsbedingungen für Personen im Anstoßverkehr der Eisenbahnunternehmen in Deutschland (BB Anstoßverkehr) und die Beförderungsbedingungen für die Benutzung von Nachtzügen (BB NZ), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.

2. Angebotszeitraum der Prämie
Die Prämie „Freifahrt“ gilt ab 09. Dezember 2012.

3. Gutschein und Fahrkarten
3.1 Der Erwerb einer Prämienfahrkarte "Freifahrt" ist entsprechend der Prämienpunkte jeweils sowohl für die einfache Fahrt oder für die Hin- und Rückfahrt als auch für die 1. bzw. die 2. Wagenklasse möglich.

3.2 Der Erhalt einer Fahrkarte „Freifahrt“ ist über folgende Wege möglich: (i) Der bahn.bonus-Teilnehmer bestellt den personalisierten, nicht übertragbaren Gutschein für die Prämie „Freifahrt“ über www.bahn.de/bahnbonus und die Zustellung erfolgt per Post. Der Umtausch des Gutscheins, der 6 Monate gültig ist, in die Fahrkarte „Freifahrt“ erfolgt nur in DB Reisezentren gegen Vorlage des personalisierten Gutscheins. (ii) Der Teilnehmer kann bei Bestellung über den Online-Prämienkatalog die Möglichkeit des Erwerbs eines ICE-/IC/EC/CNL-Online-Tickets zum Selbstausdruck nutzen. Zum Zeitpunkt der Anforderung des Gutscheins muss der Teilnehmer Inhaber einer gültigen BahnCard/BonusCard Business/bahn.bonus Card/Comfort-Karte sein. In den Fällen (ii) wird kein Gutschein ausgegeben.

3.3 Die Freifahrt gilt nur für den bahn.bonus-Teilnehmer entsprechend des vorgelegten Gutscheins jeweils für eine einfache Fahrt oder für Hin- und Rückfahrt in der 1. oder 2. Wagenklasse. Die Fahrkarte ist nur gültig, wenn zumindest eine Teilstrecke in innerdeutschen Zügen der Produktklassen ICE, IC/EC und/oder CNL zurückgelegt wird. Sie berechtigt innerhalb des unter Nr. 2 genannten Angebotszeitraums nur zu Fahrten in den Zügen und den Zeiten, die in der Fahrkarte bezeichnet sind (Zugbindung). Die Fahrkarte kann nicht im Zug erworben werden. Soweit das durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellte Kontingent aufgebraucht ist, ist ein Erwerb nicht möglich.

3.4 Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist bei der Prämie "Freifahrt 2. Klasse" ausgeschlossen. Die erworbene Fahrkarte ist zusammen mit der gültigen BahnCard/BonusCard Business/bahn.bonus Card/Comfort-Karte vom bahn.bonus-Teilnehmer bei der Fahrkartenkontrolle vorzulegen.

3.5 Die Prämienfahrkarte wird bei einer Entfernung über 100 Kilometer zu einem der im Anhang I aufgeführten Zielbahnhöfe mit dem Zusatz „+City“ versehen. Sie berechtigt am ersten Geltungstag der Fahrkarte für die Fahrt zum Bahnhof und nach Ankunft am Zielbahnhof zur Beförderung in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb des im Anhang I jeweils bezeichneten Tarifgebiets. Die Prämienfahrkarte berechtigt nur zu je einer einmaligen Fahrt von der Abfahrtadresse zum Bahnhof und vom Zielbahnhof in Richtung auf die endgültige Zieladresse. Bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt gilt die Fahrtberechtigung am Ort des Abgangsbahnhofs der Rückfahrt unter den gleichen Voraussetzungen auch am Tag des auf der Fahrkarte als „City-Rückfahrt“ aufgedruckten Datums. Für die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens.

3.6 Die Prämienfahrkarte gilt nicht in Verbindung mit anderen Fahrpreisermäßigungen oder Prämien. Für die Mitnahme von Kindern von 6 bis einschließlich 14 Jahre beim Erwerb der Prämienfahrkarte nach Nr. 3.2 gelten die Nummern 3.7.2 und 3.7.3 der BB Personenverkehr entsprechend.

4. Umtausch und Erstattung
Umtausch und Erstattung der Prämienfahrkarte sind ausgeschlossen.