Fahrgastrechte beim Autozug
Beim Autozug wird bei einem verspäteten Zug grundsätzlich nur die Personenbeförderung entschädigt, das heißt:
- ab einer Verspätung von 60 Minuten erhält der Reisende eine Entschädigung in Höhe von 25% des Personenbeförderungspreises (Schlafwagen- oder Liegewagenpreis).
- ab einer Verspätung von 120 Minuten erhält der Reisende eine Entschädigung in Höhe von 50% des Personenbeförderungspreises (Schlafwagen- oder Liegewagenpreis).
- der Preis des Fahrzeug-Stellplatzes bleibt von den o.g. Regelungen unberücksichtigt. Der Fahrgast kann Schadensersatz für eine verspätete Fahrzeugentladung geltend machen, wenn er den entstandenen Schaden nachweisen kann (Schadensersatz bis maximal zur Höhe des Stellplatzpreises).
- die Entschädigung beim Autozug erfolgt per Überweisung oder Gutschein.
- DB Fernverkehrsgutscheine können im DB Reisezentrum, in der DB Agentur, beim Servicetelefon (unter der Rufnummer 0180 5 99 66 33, Stichwort "Autozug" 14 ct/Min. aus dem Festznetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.), am DB Automaten und unter www.bahn.de eingelöst werden.
Entschädigungsansprüche zu Fahrgastrechtsfällen Autozug können ausschließlich im Servicecenter Fahrgastrechte bearbeitet werden. Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular mit Ihrer Fahrkarte für die Personenbeförderung an das:
Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main, Deutschland