Fahrgastrechte im Nachtreiseverkehr
Auch für Nachtreisezüge (City Night Line, EuroNight und D-Nacht) gelten die Fahrgastrechte des nationalen bzw. internationalen Eisenbahnverkehrs: Sie haben ab einer Verspätung von 60 Minuten am Ankunftsort einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 25 %, bei einer Verspätung ab 120 Minuten in Höhe von 50 % des Fahrscheinwertes – inklusive Aufpreis (für Schlaf-, Liege- oder Sitzwagen) für die betroffene Fahrt.
Bei grenzüberschreitenden Reisen erhalten Sie Entschädigungen für bei DB-Verkaufsstellen gekaufte Fahrkarten:
- Reisende mit einer internationalen Fahrkarte erhalten eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Fahrpreises (inkl. Aufpreis für Schlaf-, Liege- oder Sitzwagen) ab einer Verspätung von 60 Minuten.
- Reisende mit einer internationalen Fahrkarte erhalten eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises (inkl. Aufpreis für Schlaf-, Liege- oder Sitzwagen) ab einer Verspätung von 120 Minuten.
- Diese Entschädigung erhalten Sie wahlweise in Form eines Gutscheins oder der Auszahlung des Geldbetrages. Der Gutschein ist ein Jahr gültig und wird bei Ihrer nächsten Reise angerechnet.
- Entschädigungsbeträge von weniger als 4 EUR werden nicht ausgezahlt.
- Für Passangebote (InterRail, Eurail, German Rail Pass) gelten besondere Regelungen.
- Damit Sie schnell und einfach Ihre Ansprüche geltend machen können, nutzen Sie bitte das Fahrgastrechte-Formular. Es hilft Ihnen dabei, alle zur Bearbeitung erforderlichen Angaben vollständig zu erfassen.
- Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie bitte zusammen mit Ihrer Originalfahrkarte oder einer Kopie davon an das
Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main, Deutschland
oder geben es in einem DB Reisezentrum oder an der DB Information ab.