Reiseschutz der ERV für Reisen mit der Deutschen Bahn

DB-Spar- und Spezialpreis-Versicherung

Tritt die versicherte Person vor Antritt einer DB-Sparpreis- oder Spezialpreis-Bahnreise am ersten Geltungstag zurück oder wird diese nicht angetreten, werden die vertraglich geschuldeten Stornogebühren bzw. der Fahrkartenpreis, wenn die Stornierung/der Nichtantritt wegen Tod, schweren Unfalls, unerwarteter schwere Erkrankung erfolgt, erstattet. Ausführliche Informationen und Buchung erhalten Sie im DB Reisezentrum und in DB Agenturen oder direkt online.

Konditionen:
Absicherung des Fahrpreises (bis max. 1.500,- Euro) bei Nichtantritt der Reise am ersten Gültigkeitstag der Fahrkarte aufgrund von unerwarteter schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Tod der versicherten Person oder eines Angehörigen der versicherten Person.

Selbstbehalt bei jedem Versicherungsfall: 15,- Euro pro Fahrkarte. Bei schwerem Unfall oder unerwarteter schwerer Erkrankung, sofern keine stationäre Krankenhausbehandlung erfolgt, beträgt der Selbstbehalt 20%, mindestens jedoch 15,- Euro pro Person.

Fahrkartenpreis Versicherungskosten pro Fahrkarte
(max. 5 Personen)
bis 150,- Euro 5,- Euro
bis 250,- Euro 9,- Euro
bis 500,- Euro 15,- Euro
bis 750,- Euro 21,- Euro
bis 1.000,- Euro 25,- Euro
bis 1.500,- Euro 29,- Euro