Reiseschutz der ERV für Reisen mit der Deutschen Bahn
DB-Spar- und Spezialpreis-Versicherung
Tritt die versicherte Person vor Antritt einer DB-Sparpreis- oder Spezialpreis-Bahnreise am ersten Geltungstag zurück oder wird diese nicht angetreten, werden die vertraglich geschuldeten Stornogebühren bzw. der Fahrkartenpreis, wenn die Stornierung/der Nichtantritt wegen Tod, schweren Unfalls, unerwarteter schwere Erkrankung erfolgt, erstattet. Ausführliche Informationen und Buchung erhalten Sie im DB Reisezentrum und in DB Agenturen oder direkt online.
Konditionen:
Absicherung des Fahrpreises (bis max. 1.500,- Euro) bei Nichtantritt der Reise am ersten Gültigkeitstag der Fahrkarte aufgrund von unerwarteter schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Tod der versicherten Person oder eines Angehörigen der versicherten Person.
Selbstbehalt bei jedem Versicherungsfall: 15,- Euro pro Fahrkarte. Bei schwerem Unfall oder unerwarteter schwerer Erkrankung, sofern keine stationäre Krankenhausbehandlung erfolgt, beträgt der Selbstbehalt 20%, mindestens jedoch 15,- Euro pro Person.
| Fahrkartenpreis | Versicherungskosten pro Fahrkarte (max. 5 Personen) |
|---|---|
| bis 150,- Euro | 5,- Euro |
| bis 250,- Euro | 9,- Euro |
| bis 500,- Euro | 15,- Euro |
| bis 750,- Euro | 21,- Euro |
| bis 1.000,- Euro | 25,- Euro |
| bis 1.500,- Euro | 29,- Euro |