Allgemeine Geschäftsbedingungen für Touristik der DB Vertrieb GmbH
Allgemeines
Die DB Vertrieb GmbH veranstaltet Pauschalreisen, in dem sie neben der Beförderung in Zügen, weitere Reiseleistungen zu einem Reisepaket verbindet. Soweit die DB Vertrieb GmbH Leistungen Dritter vermittelt, gelten deren Geschäftsbedingungen, sofern die Reisehinweise der Angebote nichts anderes aussagen.
2. Abschluss eines Reisevertrages
2.1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Wobei die Anmeldung schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden kann.
2.2. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch eine Bestätigung der DB Vertrieb GmbH zustande. Die Reisebestätigung senden wir schnellstmöglich an Ihre Verkaufsstelle. Dort steht sie zu Ihrer Verfügung.
2.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an welches sich die DB Vertrieb GmbH 10 Tage gebunden hält. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser 10 Tage Ihr Einverständnis erklären, welches auch durch Bezahlung erfolgen kann; andernfalls ist ein Reisevertrag nicht geschlossen.
3. Mindestteilnehmerzahl
Falls Mindestteilnehmerzahlen notwendig sind, sind diese in der jeweiligen Ausschreibung genannt.
4. Anzahlung/Bezahlung
Innerhalb von 10 Tagen nach Reisebestätigung zahlen Sie bitte 10% des Reisepreises pro Person an. Ausnahme Musicalreisen, dort ist der Arrangementpreis sofort zu zahlen.
5. Leistungen
5.1. Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung gemäß unserem Katalog,
soweit sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.
Leistungs/ und Preisänderungen
6.1.Die DB Vetrieb GmbH behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben vorzunehmen, über die wir Sie vor der Buchung informieren.
6.2. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z. B. Änderungen der Abfahrts-/Ankunftszeiten der Züge, Änderungen im Programmablauf) von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit Änderungen
oder Abweichungen nicht er nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
6.3. Preisänderungen sind nach Vertragsabschluss nur in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung von Beförderungskosten, Abgaben für bestimmte Leistungen oder Änderungen der für die betreffende Leistung geltenden Wechselkurs pro Person oder Sitzplatz auf den Reisepreis
auswirken und sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Hiervon werden wir Sie unverzüglich unterrichten. Preisänderungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich. Preiserhöhungen danach sind unzulässig.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühr vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche Reise aus unserem Programm anzubieten. Sie haben hierbei die Rechte
unverzüglich uns gegenüber geltend zu machen.
7. Rücktritt durch den Kunden/Umbuchung
7.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom abgeschlossenen Reisevertrag zurükktreten. Die Rücktrittserklärung hat
schriftlich zu erfolgen.
7.2. Die DB Vertrieb GmbH hat nach der Bearbeitung der Buchung Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Unser Ersatzanspruch ist pauschaliert, wie folgt:
z ab 1 Monat vor Reiseantritt: 20%
z ab 1 Wochen vor Reiseantritt: 60%
z am Reisetag oder Nichtantritt: 100%
vom Reisepreis. Besondere Stornobedingungen
(bis zu 100%) gelten z. B. bei Musical-Eintrittskarten, Schiffsreisen etc. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Reisenden unbenommen.
7.3. Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Programmbausteine oder der Beförderungszeiten vorgenommen, kann die DB Vertrieb GmbH eine angemessene Bearbeitungsgebühr erheben.
8. Kündigung
8.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch die DB Vertrieb GmbH den Vertrag kündigen.
8.2. Die DB Vertrieb GmbH kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
8.3. Die DB Vertrieb behält in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungenanrechnen lassen.
9. Haftung
9.1. Die DB Vertrieb GmbH haftet im Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistung dafür, dass die Reise nicht mit Fehlern behaftet ist und die zugesicherten Eigenschaften aufweist.
9.2. Die Haftung der DB Vertrieb GmbH als Reiseveranstalter ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die DB Vertrieb GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.3. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Schadensersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch die DB Vertrieb GmbH gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
10. Abhilfe- und Mitwirkungspflichten
Sollten Mängel oder Störungen während des Reiseverlaufs auftreten, können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten.
11. Fremdleistungen
Die DB Vertrieb GmbH ist für Handlungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen unentgeltlich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Veranstaltungen usw.) und die in der Reisebeschreibung oder sonst ausdrücklich entsprechend gekennzeichnet sind, nicht verantwortlich.
12. Ausschluss von Ansprüchen/Verjährung
12.1. Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
12.2. Ansprüche des Reisenden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren nach einem Jahr.
12.3. Ihre Verkaufsstelle tritt nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Sie ist nichtbefugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch Reisende entgegenzunehmen.
13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Vorschriften selbst verantwortlich.
14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Frankfurt (Main).