Häufig gestellte Fragen zum Thema Charterzüge
Hier finden Sie die passende Antwort...
1. Was macht einen Charterzug so außergewöhnlich?
Der Charterzug ermöglicht es Ihnen neben den preislichen Vorteilen, bereits die Fahrt in Ihrem Sinne zu gestalten und die Reisenden zum Beispiel auf eine Messe oder ein Event vorzubereiten.
2. Kann ich den Zug auch als Werbefläche benutzen?
Ja. Der Zug kann im Rahmen Ihrer Aktion beliebig beklebt werden. Dadurch können zum Beispiel bei einem 300 Meter langen Zug bis zu etwa 1000 Quadratmeter Werbefläche genutzt werden.
3. Wie viele Personen können in einem Charterzug reisen?
Grundsätzlich liegt die Grenze bei Personenzügen bei 11 Wagen (das entspricht rund 300 Metern). Je nach der Anzahl der Sitzplätze können also bis zu 800 Personen in einem Zug reisen.
4. Welche Wagen kann ich überhaupt anmieten?
Theoretisch stehen alle Wagen, die die DB im Personenverkehr im Einsatz hat, zur Verfügung. Dazu gehören zum Beispiel verschiedene Varianten an Sitzwagen 1. und 2. Klasse des Nah- und Fernverkehrs sowie Club- und Partywagen, Restaurantwagen, Schlaf- und Liegewagen. Bei Bedarf können auch Sonderwagen wie zum Beispiel Autotransportwagen oder Güterwagen angemietet werden.
5. Bekomme ich bei der Bahn nur die Fahrzeuge und den Fahrplan oder kann ich auch noch andere Leistungen in Anspruch nehmen?
Selbstverständlich ja. Sie können bei uns alle Leistungen bestellen, die Sie benötigen, damit Ihr Charterzug ein Erfolg wird. Von der Dekoration der Wagen, über Reiseleitung, Catering bis hin zur Security sowie den Shuttle zum und vom Bahnhof.
6. Die Planung und Durchführung eines eigenen Charterzuges ist doch bestimmt sehr komplex. Muss ich mit vielen Stellen bei der Bahn sprechen?
Nein. Im Rahmen unseres Full-Service-Verständnisses bieten wir Ihnen alle Leistungen, die Sie für die erfolgreiche Umsetzung Ihres Charterzuges benötigen, aus einer Hand an. Das beginnt bei der Abstimmung aller bahnspezifischen Fragen und endet, wenn Sie wollen, beim Catering oder bei der Security.
7. Wie viel zeitlicher Vorlauf ist denn nötig, um einen Zug chartern zu können?
Auch kurzfristige Projekte sind möglich. Der zeitliche Vorlauf ist abhängig vom Umfang Ihres Projektes. Damit können auch kurzfristigere Projekte realisiert werden. Die Vorbereitungszeit kann nur wenige Wochen, aber bei größeren und nationalen Projekten auch schon mal einige Monate betragen.
8. Kann ich auch den Bahnsteig beispielsweise für die Begrüßung meiner Gäste benutzen?
Ja. Auf Wunsch kann auch der Bahnsteig mitgenutzt werden. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne.
9. Die Bahn ist ein großes Unternehmen. Kümmert sich auch jemand persönlich um mich und meinen Charterzug?
Ja. Besonders erfahrene und geschulte Mitarbeiter betreuen Sie persönlich in einer eigens zu diesem Zweck geschaffenen Unit und stehen als Ansprechpartner bei Fragen gern zur Verfügung.
10. Kann ich wirklich den Fahrplan meines Charterzuges frei bestimmen?
Ja. Sie definieren, wann die Fahrt beginnen und an welchen Bahnhöfen Ihr Zug halten soll. Wir beraten Sie aber auch gern bei der Routenfindung und optimieren Ihre Route so, dass Ihre Reisenden möglichst schnell an ihrem Ziel sind.