Eltern haften für Ihre Kinder? Falsch!

Schriftzug Eltern haften

Diesen Hinweis kennen viele von Baustellentafeln. Das ist allerdings nicht richtig. Die Haftung der Eltern gilt nicht für den Anspruch auf Schadensbeseitigung (siehe § 828, § 823 BGB). Wenn z.B. ein Jugendlicher vorsätzlich und eigenverantwortlich illegale Graffiti auf fremdem Eigentum anbringt, kann man davon ausgehen, dass ihm sein Handeln bewusst ist.

Eltern haften in der Regel nicht für Schäden, die ihre Kinder durch Sprayen oder durch Beschädigen verursacht haben.

Die Haftung setzt in der Regel mit dem 7. Lebensjahr ein.

Der Geschädigte kann einen gerichtlichen Titel gegen den minderjährigen Jugendlichen erwirken. Hiermit sichert sich der Geschädigte sein Recht auf eine Haftung bzw. Kostenerstattung über einen Zeitraum von 30 Jahren.