Häufige Frage zur Nutzung des Online-Tickets:
Warum muss ein Online-Ticket ausgedruckt werden?

04.08.2011 - 20:00 Uhr /to

Der Kontrollprozess beim Online-Ticket umfasst neben der digitalen Prüfung (Scannen des Barcodes), auch eine manuelle Entwertung mittels Zangenabdruck. Hierzu muss das Online-Ticket in ausgedruckter Form vorliegen. Die manuelle Entwertung ist notwendig, da das Online-Ticket auch für Verbindungen gebucht werden kann, bei denen ein Teilabschnitt im Nahverkehr zurückgelegt wird und hier die digitale Prüfung zur Zeit noch nicht durchgängig vorausgesetzt werden kann.

Sie können sich Fahrkarten für einfache Fahrten über 51 km auch als MMS auf Ihr Handy schicken lassen (Handy-Ticket).
Zur Nutzung des Handy-Tickets müssen Sie sich einmalig unter "Meine Bahn" für das Handy-Ticket anmelden. Bei der Kontrolle im Zug zeigen Sie einfach den in der MMS enthaltenen Barcode vor und der Zugbegleiter scannt diesen direkt vom Display Ihres mobilen Endgerätes. Zusätzlich zeigen Sie die bei der Buchung angegebene Identifizierungskarte - auch wenn diese zwischenzeitlich abgelaufen sein sollte - vor (BahnCard, bahn.bonus Card, Personalausweis, Kreditkarte oder EC-Karte/Maestro).

Hinweis für BahnCard-Inhaber:
Bitte beachten Sie, dass bei der Nutzung des Handy-Tickets die City-Ticket-Option nicht möglich ist. Wenn Sie als BahnCard-Inhaber die City-Ticket-Option am Zielort für die Fahrt im öffentlichen Nahverkehr nutzen möchten, dann buchen Sie weiterhin das Online-Ticket und lassen es im Zug per Zangenabdruck entwerten.

Alle Informationen rund um das Online-Ticket finden Sie hier: