Fahrgastrechte im Nachtreiseverkehr
Wir bedauern es, dass sich auf Ihrer Fahrt mit dem City Night Line eine Verspätung zugetragen hat. Für die entstandenen Umstände entschuldigen wir uns. Mit dem neuen Fahrgastrechte-
gesetz gelten seit dem 29.07.2009 einheitliche Fahrgastrechte bei Verspätungen im Eisenbahnverkehr in Deutschland.
Sie haben ab einer Verspätung von 60 Minuten am Ankunftsort einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 25 %, bei einer Verspätung ab 120 Minuten in Höhe von 50 % des Fahrscheinwertes – inklusive Aufpreis (für Schlaf-, Liege- oder Sitzwagen) für die betroffene Fahrt. Diese Entschädigung erhalten Sie wahlweise in Form eines Gutscheins oder durch Auszahlung des Geldbetrages.
Damit Sie schnell und einfach Ihre Ansprüche geltend machen können, nutzen Sie bitte das Fahrgastrechte-Formular. Es hilft Ihnen dabei, alle zur Bearbeitung erforderlichen Angaben vollständig zu erfassen und unterstützt bei der zügigen Bearbeitung Ihrer Ansprüche. Sie erhalten das Formular beim Servicepersonal im Zug, an der DB Information oder im DB Reisezentrum sowie als Online-Formular.
Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie bitte zusammen mit Ihrer Originalfahrkarte (bei Fahrtabbruch) oder einer Kopie an das
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Deutschland
oder geben es in einem DB Reisezentrum oder an der DB Information ab. Hier finden Sie weitere Angaben zum Ausfüllen des Formulars.
Weitere Informationen zu den Fahrgastrechten im Nachtreiseverkehr finden Sie hier.
Kein Anspruch besteht in folgenden Fällen:
- Außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegende Umstände, die von der Eisenbahn nicht vermieden bzw. abgewendet werden konnten.
- Eigenes Verschulden des Reisenden.
- Verhalten Dritter, das von der Eisenbahn nicht vermieden bzw. abgewendet werden konnte.
Allgemeine Beschwerdegründe
Für allgemeine Anregungen oder Beschwerden rund um den City Night Line können Sie sich auch gerne direkt an unsere Kundenbetreuungsstelle wenden. Dieses erreichen Sie über unseren Kontakt:
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